Aargauer Bericht aus Bundesbern 4/25 Informationen über die Wintersession von der Aargauer FDP-Delegation im Ständerat und Nationalrat 22. Dezember 2025
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FDP bekämpft wirtschaftsfeindliches Bürokratiemonster
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Zu diesem Zweck sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht durch eine staatliche Behörde unterstehen. Was aber gut gemeint ist, ist das Gegenteil von gut.
Mit der Botschaft zum Investitionsprüfgesetz (IPG) erfüllte der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag einer Motion aus den Reihen der Mitte-Partei. Der Bundesrat lehnte die Einführung einer Investitionsprüfung jedoch ab: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung sei ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend. Bis heute seien keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.
Die FDP hat sich wie der Bundesrat bis zur Schlussabstimmung gegen das Investitionsprüfgesetz gewehrt. Leider hat das Bundesparlament das Gesetz verabschiedet. Immerhin konnte Schlimmeres verhindert werden. So wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes zumindest eingeschränkt. Im Nationalrat wollte anfänglich eine Mitte-Links-Mehrheit praktisch jede ausländische Investition in der Schweiz einer staatlich-administrativen Prüfung unterstellen. Immerhin hat der Ständerat einigermassen Augenmass behalten und die Vorlage auf den Entwurf des Bundesrates zurückgeführt.
Das Gesetz ist und bleibt jedoch ein wirtschaftlicher Bremsklotz und ein Bürokratiemonster ohne Nutzen. Es ist nicht nur überflüssig, sondern auch eine Gefahr für die langjährig erarbeitete Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Attraktivität der Schweiz. Mit dem Gesetz wächst der administrative Aufwand für Investitionen in der Schweiz enorm, wodurch ausländische Interessenten abgeschreckt werden. Ein Investitionsprüfgesetz führt zu einem Rückgang des Investitionsvolumens. Gleichzeitig steht das Investitionsvolumen aufgrund der Situation mit den USA bereits unter Druck. In der aktuellen Weltunordnung ist ein Investitionsprüfgesetz deshalb ein für den Schweizer Wirtschaftsstandort schädliches Rezept.
Die FDP ist die einzige Partei, die das Gesetz während des gesamten Gesetzgebungsprozesses konsequent bekämpft hat. Die FDP setzt sich für Arbeitsplätze und gute Rahmenbedingungen zugunsten unserer Unternehmen ein. Andere Parteien setzen auf «Staatswirtschaft» und «Heimatschutz» – zum Schaden für unser Land.
Dieses Präsidialjahr erfüllt mich mit grosser Dankbarkeit – für das Vertrauen des Rates, die konstruktive Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg und die vielen Begegnungen, die meinen Blick auf unsere Demokratie vertieft haben. Ich habe Pierre-André Page als neuem Präsidenten viel Kraft, Umsicht und Freude an seiner Aufgabe gewünscht. Für mich beginnt nun wieder die Zeit, mich ganz auf die politische Arbeit als Nationalrätin zu konzentrieren – mit klarem Fokus und Freude am Gestalten.
Politisch setzte der Dezember einen wichtigen Akzent in der Sicherheitspolitik: Mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes wurden Regeln präzisiert und die internationale Glaubwürdigkeit des Rüstungsplatzes Schweiz gestärkt. Ziel ist es, der Schweiz in ausserordentlichen Lagen mehr Handlungsspielraum zu geben, ohne Neutralität oder menschenrechtliche Standards zu relativieren. Der Bundesrat kann Exporte aus aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Gründen weiterhin stoppen.
Die Schweizer Rüstungsindustrie steckt seit Jahren in der Krise, die Exporte sind deutlich zurückgegangen. Zahlreiche hochspezialisierte KMU verlieren Aufträge oder verlagern Teile der Wertschöpfung ins Ausland. Damit drohen Know-how und Fähigkeiten zu verschwinden, die für unsere Armee zentral sind. Für mich ist klar: Die Ingenieurinnen, Ingenieure und Präzisionsmechaniker tragen keine Schuld – sie liefern weiterhin Spitzenqualität, doch zu rigide Regeln haben ihnen Planungssicherheit genommen.
Mit der Revision wird diese Unsicherheit reduziert: Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial sollen unter klaren Auflagen wieder möglich sein. Gleichzeitig bleiben die menschenrechtlichen Schranken unverändert: Exporte in Staaten, welche die Menschenrechte systematisch verletzen oder in denen ein Einsatz gegen die Zivilbevölkerung droht, bleiben verboten.
Wichtig sind für mich drei Punkte: Erstens die neue Abweichungskompetenz des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen, stets im Rahmen des Neutralitätsrechts. Zweitens können Staaten mit einem vergleichbaren Exportregime auch dann beliefert werden, wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, sofern keine aussen- oder neutralitätspolitischen Gründe dagegensprechen. Drittens müssen bei solchen Entscheiden die neutralitätspolitischen Interessen ausdrücklich berücksichtigt werden.
Mehr Realismus schafft die Revision bei den Nichtwiederausfuhr-Erklärungen, insbesondere bei Einzelteilen in internationalen Wertschöpfungsketten. Damit kann die Schweiz wieder verlässlicher Partner in internationalen Rüstungsprojekten sein, ohne Schutzmechanismen aufzugeben. Für mich steht im Zentrum: Ohne funktionierende Rüstungsindustrie verliert die Schweiz ihre sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit. Eine glaubwürdige Armee braucht Verlässlichkeit und Unabhängigkeit – auch bei den industriellen Grundlagen im eigenen Land.