Für eine zukunftsgerichtete Finanz- und Steuerpolitik
Die letzte Sitzung vor der Herbstpause bildet einen wichtigen Marschhalt im politischen Jahr. Hinter uns liegt eine intensive Zeit mit engagierten Debatten, klaren Standpunkten – und manchmal auch überraschenden Wendungen. Was uns alle eint, ist das Ziel, die Zukunft unseres Kantons zu gestalten. Über den richtigen Weg dorthin sind sich die unterschiedlichen politischen Strömungen jedoch selten einig – und genau das macht den Diskurs lebendig.
Deutlich wurde dies jüngst bei der Frage der Individualbesteuerung. Mit diesem Modell will die FDP auf Bundesebene die unsägliche Heiratsstrafe endlich abschaffen. Umso befremdlicher ist es, dass der Regierungsrat – gegen den erklärten Willen der FDP – das Kantonsreferendum ins Parlament brachte. Noch mehr erstaunt, dass sich dort eine Mehrheit fand, die dieses Vorgehen unterstützte. Damit wird ein Entscheid beider Kammern des Bundesparlaments in Frage gestellt und das Instrument des Kantonsreferendums für parteipolitische Zwecke missbraucht. Für die FDP ist dieses Vorgehen ein Affront gegenüber unserer politischen Kultur. Dennoch gilt: Der Entscheid ist gefallen, wir akzeptieren ihn – und richten den Blick nach vorne.
Und dieser Blick ist klar auf die kommenden Monate gerichtet. Mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 steht das Budget im Zentrum, das die finanziellen Leitplanken für unseren Kanton setzt. Gleichzeitig kommt die Vorlage zur Steuerrückvergütung auf den Tisch, mit der die Überschüsse wieder an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgegeben werden sollen. In beiden Geschäften wird sich die FDP mit Engagement und liberalen Werten einbringen.
Nach der Herbstpause nehmen wir diese Arbeit mit frischer Energie wieder auf – zum Nutzen der Aargauerinnen und Aargauer, der Unternehmen und unserer ganzen Region.
Individualbesteuerung: Knappe Mehrheit für ein unnötiges Kantonsreferendum
Dr. Adrian Schoop, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Turgi adrian.schoop@grossrat.ag.ch
FDP setzte sich vorerst vergeblich für mehr Gleichstellung ein
Mit 71 zu 59 Stimmen ergriff der Grosse Rat das Kantonsreferendum gegen dieIndividualbesteuerung. Der Regierungsrat hatte dies beantragt. National- und Ständerat machten in der Sommersession den Weg frei für die bedeutendste Gleichstellungsreform seit Jahrzehnten: die Individualbesteuerung. Der Durchbruch kam mit der "Steuergerechtigkeits-Initiative" der FDP Frauen. Mit ihr würde die "Heiratsstrafe" endlich abgeschafft. Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden – unabhängig vom Zivilstand – das ist gesunder Menschenverstand. Gleichzeitig würden die Steuerzahler jährlich um 600 Millionen Franken entlastet.
Der Regierungsrat gibt sich nach aussen gerne modern, verfolgt in der Steuerpolitik aber mit dem Kantonsreferendum erneut eine rückwärtsgewandte Linie. Er zeigt wenig Gespür für gesellschaftliche Veränderungen und neue Lebensmodelle. Auch im Aargau zahlen verheiratete Doppelverdiener heute noch mehr Steuern als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen.
Bürokratie-Argument der Regierung sticht nicht
Heute entsteht Bürokratie bei Heirat, Scheidung, Wiederheirat oder Tod. Die Steuerverwaltung muss immer wieder zwischen gemeinsamer und individueller Veranlagung wechseln. Mit der Individualbesteuerung fällt diese Komplexität weg: Jede Person füllt ab 18 Jahren ihre Steuererklärung aus und behält dies ein Leben lang bei.
Bessere Lösung als die Mitte-Initiative
Übrigens hat das Bundesparlament in der Herbstsession die "Heiratsstrafe-Initiative" der Mitte-Partei abgelehnt – kein Wunder, würde sie doch Steuerausfälle von bis zu 1,4 Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
Die Heiratsstrafe ist ein Relikt, sie benachteiligt Karrieren von Frauen, verschärft den Fachkräftemangel, führt zu höherer Zuwanderung und schwächt die Altersvorsorge.
Die FDP setzt sich deshalb vehement für die Individualbesteuerung ein – für faire Steuern, mehr Erwerbstätigkeit und eine spürbare Entlastung der Bevölkerung.
Nach Monsterdebatten: Volksschulgesetz und Mittelschulgesetz verabschiedet
Totalrevision Schulgesetz stark freisinnig geprägt
Nach fast 1,5 Jahren intensiven Kommissionsdebatten sowie zwei Beratungen im Grossen Rat steht das neue Volksschulgesetz und das neue Mittelschulgesetz. Mit 104 zu 25 Stimmen beschloss der Grosse Rat das neue Volksschulgesetz und mit 128 zu 0 Stimmen das neue Mittelschulgesetz. Auch wenn schliesslich nicht alle Anträge der FDP-Fraktion eine Mehrheit gefunden haben, so darf doch konstatiert werden, dass die Debatte sowohl in der Kommission wie im Grossen Rat stark durch die Freisinnigen geprägt worden ist. Und: Der Freisinn hat eines seiner zentralen bildungspolitischen Anliegen endlich zum Durchbruch gebracht – die frühe Deutschförderung.
Da seit Beginn des Jahres die Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat anders aussehen, konnten ein paar unschöne Beschlüsse aus der ersten Beratung sowohl im Volksschulgesetz wie im Mittelschulgesetz korrigiert werden. Trotzdem ist die FDP-Fraktion nicht mit allen Anträgen durchgedrungen – es dürfte aber auch mehr Sinn machen, die aus unserer Sicht durchaus berechtigten Anliegen ausserhalb der Totalrevision nochmals aufzubringen. Letztlich wurde ganz bewusst nicht bei allen Anliegen das Risiko einer Ablehnung der Totalrevision leichtsinnig in Kauf genommen. Nachfolgend sind die wichtigsten Beschlüsse kurz erläutert.
Ein Meisterstück parlamentarischer Arbeit – die frühe Deutschförderung
Die FDP-Fraktion hat bereits 2016 mit einer Motion gefordert, dass im Kanton Aargau die frühe Deutschförderung vor dem Kindergarten eingeführt werden soll. Zwischen 2021 und 2024 wurde in ausgewählten Gemeinden Pilotprojekte durchgeführt und entsprechende Erkenntnisse gesammelt. Der Regierungsrat wollte dieses Eisen aber im Volksschulgesetz nicht angehen und schlug vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu schaffen. Die FDP-Fraktion liess dies nicht zu und stellte in der ersten Beratung einen Prüfungsantrag auf Integration in das Volksschulgesetz.
Mit der neuen Bildungsdirektorin ging es nun vorwärts. Was vorher ganze acht Jahre im Departement BKS "schlummerte", wurde nun innert vier Monaten zu einer beratungsreifen Umsetzung vorwärtsgetrieben. Und so wird bereits ab dem Schuljahr 2026/27 die frühe Deutschförderung im Kanton Aargau eingeführt. Neu erfolgt eine verbindlich angeordnete, flächendeckende Sprachstanderhebung 1,5 Jahre vor dem Kindergarteneintritt, danach erfolgt ein freiwilliges Angebot, das der Kanton finanziert.
Nein zu Schulräumen für potenzielle Propaganda
Wie weit weg die Mitte-links-grüne Bildungsideologen von der Realität sind, zeigte sich exemplarisch bei der Diskussion um die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur. Diese werden bereits heute vom Kanton gefördert – auf Grundlage einer Verordnung. Der Regierungsrat wollte diese Förderung von Kindern in ihrer Zweitsprache auf Gesetzesstufe verankern. Diese Kurse werden durch Botschaften, Konsulate und nichtstaatliche Trägerschaften organisiert und durchgeführt. Für sie müssen gemäss Gesetzesentwurf die Gemeinden die Schulräumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die FDP war bereits in der ersten Beratung dagegen, diese Bestimmung auf Gesetzesstufe zu heben und die Gemeinden zum "Schulraumzwang" zu verpflichten. In der zweiten Beratung nun folgte der Grosse Rat der Argumentation der FDP und strich diesen Paragraphen mit 67 zu 61 Stimmen aus dem Gesetz.
Dolmetscherdienste bleiben kostenlos
Wir unternehmen enorm viel für die Integration der ausländischen Bevölkerung: Wir finanzieren Sprachkurse und bieten verschiedene Angebote in den Gemeinden an, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Es gibt keinen Bereich in der Verwaltung, der Entscheide in einer anderen Sprache als unserer Amtssprache Deutsch verfasst. Werden sie verstanden, ist gut, wenn nicht, dann muss sich der Betroffene selbst darum bemühen, den Text zu verstehen. Nur bei Laufbahngesprächen in der Schule ist dies anders: Die Schulen sind verpflichtet, die Dolmetscherdienste zu organisieren und finanzieren. Der Grosse Rat ist der Auffassung, dass dies korrekt sei und lehnte einen Antrag meinerseits mit 72 zu 59 Stimmen ab, der verlangt hat, dass die Dolmetscherdienste durch die Eltern selbst zu organisieren und finanzieren seien.
Sämtliche Absenzen in der Oberstufe werden im Zeugnis eingetragen
Neu werden Absenzen auf der Oberstufe grundsätzlich als unentschuldigt oder entschuldigt in den Zwischenberichten und Zeugnissen eingetragen. Der Regierungsrat kann Ausnahmen definieren, beispielsweise die Einträge für Krankheit oder Unfall ausnehmen. Der Grosse Rat hat dies mit 70 zu 62 Stimmen so beschlossen.
Ausserschulische Jugendarbeit
Die mitte-links-grüne Mehrheit im Grossen Rat wollte in der ersten Beratung die kantonalen Beiträge an die ausserschulische Jugendarbeit auf Vereine und Verbände ausweiten. Bisher stehen diese Gelder nur für den Aufbau von professionellen Strukturen der Gemeinden und Kirchgemeinden offen. Alle weiteren Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind (Jungwacht / Blauring, Pfadi etc.), erhalten für ihre wertvolle Arbeit Gelder aus dem Swisslos-Fonds. Auf Nachfrage bestätigte die Bildungsdirektorin, dass nicht gleichzeitig Steuergelder und Swisslos-Fonds-Gelder ausbezahlt würden. Dieser Antrag ist also für die Jugendarbeit der Verbände und Vereine schlicht nutzlos. Trotz Antrag der FDP auf geltendes Recht stimmte der Grosse Rat dank fast geschlossener Unterstützung der SVP mit 111 zu 20 Stimmen für den mitte-links-grünen Antrag aus der ersten Beratung und damit einer Ausweitung der Anspruchsberechtigten.
Neu gilt das Verfahren nach Strafprozessordnung
Die FDP-Fraktion stemmte sich bei Verstössen gegen die Mitwirkungspflichten oder bei Schulversäumnis vergebens gegen die Anwendung des Verfahrens gemäss Strafprozessordnung. Die FDP war völlig alleine in der Haltung, dass das bisherige Verfahren nach Gemeindegesetz genüge und wesentlich unbürokratischer sei.
Bürokratiemonster dank der FDP verhindert
Eine Motion verlangte, dass die Anstellungsbehörden bei den Lehrpersonen vor deren Anstellung und danach periodisch einen Privatauszug bzw. einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einfordern müssten. Die FDP-Fraktion hatte in der ersten Beratung einen Antrag gestellt, dass dieser Nachweis nur bei der Anstellung, nicht aber periodisch erforderlich sein soll. Zudem kann der Regierungsrat Ausnahmen machen, was insbesondere aufgrund der komplizierten Stellvertretungsregelungen an den Schulen wichtig ist. Der Grosse Rat folgte geschlossen der Argumentation der FDP, womit ein veritables Bürokratiemonster verhindert werden konnte.
Schulsozialarbeit an Mittelschulen wird nicht obligatorisch
Das neue Mittelschulgesetz gab derweil wenig Anlass für Diskussionen und war rasch beraten. Der Beschluss aus der ersten Beratung, wonach der Kanton für Mittelschülerinnen und Mittelschüler zwingend Zugang zur Schulsozialarbeit zu gewähren hat, wurde dank eines Antrags der FDP-Fraktion wieder ins bisherige Recht und damit in eine Kann-Bestimmung zurückgeführt.
Alles in allem kann sich das Resultat der Beratung für die Freisinnigen sehen lassen. Die neuen Gesetze sind stark geprägt durch die FDP-Fraktion. Einmal mehr zeigte sich sowohl in der Kommissions- wie in der Plenumsberatung, wer das "Brain" gewinnbringend in den Grossen Rat einbringt. An dieser Stelle geht ein grosses Dankeschön an Titus Meier, der diese Totalrevision in der ersten Beratung noch als Kommissionspräsident hervorragend geführt hat und in der zweiten Beratung als mitdenkendes und mitdiskutierendes Gspänli mitgeholfen hat, diese Revision erfolgreich ins Ziel zu bringen.
In der letzten Zeit häuften sich die Meldungen, wonach die schulische Leistung der Schülerinnen und Schüler immer schlechter werden. Deshalb reichten wir im Frühsommer zwei Vorstösse ein, die beide vom Regierungsrat entgegengenommen und vom Grossen Rat stillschweigend an der letzten Sitzung überwiesen wurden.
Mit einer Motion forderten wir seitens FDP gemeinsam mit der SVP, dass die Lehrplanziele für die Bezirksschulen im Hinblick auf den Übertritt an eine Maturitätsschule geschärft werden. Konkret soll Klarheit darüber herrschen, welche Leistungen – namentlich in den Kernfächern – für einen Übertritt an eine Kantonsschule erwartet werden.
Ebenfalls entgegengenommen wurde ein überparteiliches Postulat, worin die Einführung von jährlichen Standortbestimmungen auf der Sekundarstufe I und II gefordert wird. Einerseits können damit klarere Erwartungshaltungen verbunden werden, andererseits kann auch der Bildungsverlauf besser sichtbar gemacht werden.
Save the Date
Rheinfelder Tagung 2025 zum Thema "Asyl"
mit Beiträgen von Staatssekretär Vincenzo Mascioli (SEM), Regierungsrat Jean-Pierre Gallati und Hanspeter Hilfiker (Stadtpräsident Aarau, Grossrat)
Samstag, 15. November 2025, 09:30 Uhr Seminarhotel Schützen Rheinfelden
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Für einmal hatte Grossratspräsident Markus Gabriel am Dienstag weder Geburtstagsgratulationen auszusprechen noch über den Tod ehemaliger Ratsmitglieder zu informieren oder sonstige präsidiale Mitteilungen zu machen. Es konnte umgehend mit der Beratung der eigentlichen Geschäfte begonnen werden. Wer nun hoffte, der Ratstag wurde dadurch kürzer, wurde enttäuscht. Es blieben genügend Geschäfte mit erheblichem Diskussionsbedarf, so dass die Traktandenliste auch dieses Mal nicht bis zum Ende abgearbeitet werden konnte. Dies zum Leidwesen von FDP-Gesundheitspolitiker Tobias Hottiger. Ein von ihm als Sprecher vertretener überparteilicher Vorstoss zur Einschränkung der Zulassung von pflegenden Angehörigen zulasten der Krankenversicherung wurde bereits zum zweiten Mal mangels Zeit nicht mehr behandelt und verschoben. Grossrat Hottiger tritt damit in dieser wenig begehrten Kategorie die Nachfolge von FDP-Fraktionspräsident Silvan Hilfiker an, den das Schicksal von aus Zeitmangel verschobenen Geschäften über Jahre hinweg immer wieder ereilte. Tobias Hottiger, seines Zeichens ausgebildeter Arzt, darf aber vielleicht auf raschere Genesung dieser sitzungsplanerischen Krankheit hoffen, bevor es sich wie bei Silvan Hilfiker zu einem chronischen Phänomen entwickelt. Heilen kann aber in diesem Fall nur der "Chefarzt der Traktandenliste", Ratspräsident Markus Gabriel, unterstützt von seinen beiden "Oberärzten" (aka Vizepräsidenten) Urs Plüss und Ralf Bucher und der administrativen "Spitaldirektorin" (aka Ratssekretärin) Rahel Ommerli.
Eine ungewohnte Szenerie bot sich dem geneigten Betrachter bei der Debatte zum Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung. FDP-Grossrat Adrian Schoop und SP-Grossrätin Carol Demarmels, in aller Regel erbitterte Kontrahenten in Steuerfragen, waren sich einig: Das Kantonsreferendum gehöre zurück in die Schublade des Regierungsrates und die Individualbesteuerung sei ein längst fälliger Schritt in die steuer- und sozialpolitische Realität des 21. Jahrhunderts. Ganz besonders freute sich die Gleichstellungsverfechterin Demarmels über die vielen männlichen Ratskollegen, die sich am Mikrofon für Gleichberechtigung aussprachen und zwar sowohl Gegner wie Befürworter des Kantonsreferendums. Ebenso waren beide Seiten überzeugt, dass nur ihr Mittel die unsägliche Heiratsstrafe endlich beseitige. Die Frage der Deutungshoheit blieb ungeklärt, im Gegensatz zum Kantonsreferendum. Der Antrag des Regierungsrat fand eine Mehrheit, womit der Aargau als achter Kanton das Referendum guthiess und es definitiv zu einer Volksabstimmung kommt. Spätestens im Rahmen dieser Abstimmungskampagne im Verlauf des kommenden Jahres wird die Auseinandersetzung der eher ungewohnten politischen Lager der "Gesellschaftsliberalen" (FDP, GLP, SP, Grüne) gegen die "Gesellschaftskonservativen" (SVP, Mitte, EVP, EDU) fortgeführt werden.
Politik gestalten heisst bekanntlich auch geistig agil und im richtigen Moment präsent zu sein. Dass dies manchmal besser und manchmal weniger gelingt bewies SP-Co-Fraktionspräsidentin Mia Jenni an der Vormittagssitzung. Als das Handy von Jennis Fraktionsgenosse Hanspeter Hubmann kurz vor der oben ausgeführten Abstimmung zum Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung klingelte, Grossrat Hubmann unbedarft das Endgerät in die Hand nahm und den Saal verliess, um zu telefonieren, eilte ihm Mia Jenni geistesgegenwärtig sofort nach und beorderte ihn zurück in den Saal an seinen Platz. Als sie später ans Mikrofon schritt, um zu einer von ihr eingereichten Interpellation zum Thema der neuen US-Zolltarife zu sprechen, staunte manch einer im Halbrund. Die missglückte Handelstaktik des Bundesrats werde der Schweiz nun 39 Prozent Zoll einbringen, sofern die Zölle denn umgesetzt würden, hielt Jenni fest. Nanu? Wir schreiben den 23. September 2025. Der "Trump-39"-Beschluss vom 1. August 2025 ist seit dem 7. August 2025 in Kraft. Offenbar sind diese ehemaligen Breaking News in den vergangenen 6,5 Wochen noch nicht bis zur SP vorgedrungen. Oder aber die Sozialdemokraten bestätigen damit die ihnen von politischen Gegnern immer wieder vorgehaltene Ignoranz wirtschaftspolitischer Tatsachen.
Nach mehrstündiger Debatte verabschiedete der Grosse Rat mit deutlichem Mehr (Volksschulgesetz) bzw. einstimmig (Mittelschulgesetz) wichtige bildungspolitische Weichenstellungen für die kommenden Jahre. Einen Holperer hatte es kurz vor dem Ende der Beratung noch gegeben, als eine Regelung im Bereich der Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen für lebhafte Diskussionen und Uneinigkeit bezüglich rechtlicher Auslegung sorgte. FDP-Sprecherin Jeanine Glarner beantragte deshalb einen kurzen Sitzungsunterbruch, damit sich die Fraktionsprecher/innen und Bildungsdirektorin Martina Bircher über eine mögliche Lösung verständigen konnten. Ratspräsident Markus Gabriel gewährte hierfür 5 Minuten, woraus letztlich eher 15 Minuten wurden. Intensiv beriet man sich, traubenförmig angeordnet, um den Platz von Regierungsrätin Bircher. Und die Zeitinvestition für diese informelle Zwischenberatung lohnte sich. Grossrat Stephan Müller (SVP) empfahl anschliessend im Namen aller Fraktionen, auf den Wortlaut der ersten Beratung des Schulgesetztes zurückzukommen. Dies wurde so beschlossen, zur Zufriedenheit aller. Manchmal ist ein Schritt zurück eben auch gleichzeitig einer vorwärts.
Ratsflüsterer
Offene Stellen im Aargauer Kuratorium
Das Aargauer Kuratorium sucht per 1. Januar 2026 Kandidatinnen und Kandidaten für zwei offene Stellen:
Das Aargauer Kuratorium ist ein Fachgremium, das auf der Grundlage des Aargauer Kulturgesetzes autonom über die Vergabe kantonaler Fördergelder im Bereich des Kunstschaffens im Kanton Aargau entscheidet. Das Plenum des Kuratoriums besteht aus elf Fachpersonen, die vom Grossen Rat und vom Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt werden. Sie arbeiten ehrenamtlich. Eine Wahlperiode dauert vier Jahre und die Amtszeit ist auf maximal zwölf Jahre beschränkt. In der Behandlung der eingehenden Fördergesuche teilen sich die Kuratorinnen und Kuratoren in folgende Fachausschüsse auf: Bildende Kunst & Performance, Film, Klassik, JazzPop+, Literatur, Theater & Tanz.
Jeder Fachbereich wird durch einen Vorsitz geleitet. Für die administrativen Aufgaben steht dem Aargauer Kuratorium eine Geschäftsstelle zur Verfügung. Diese Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter unterstützen die Kuratorinnen und Kuratoren auch in strategischen und inhaltlichen Fragen und beraten Kunstschaffende sowie weitere Anspruchsgruppen zu Fragen der Kulturförderung.