Individualbesteuerung: Unwürdiges Versteckspiel des Regierungsrats
Nach der Sommerpause kochten in der FDP-Fraktion die Emotionen hoch – wegen zwei Themen: der Bezahlkarte für Asylsuchende und dem Verhalten des Regierungsrats beim Kantonsreferendum zur Individualbesteuerung. Zur Bezahlkarte verweise ich auf den Artikel von Adrian Schoop, das Kantonsreferendum beleuchte ich hier genauer.
Im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative gehören eine faire und offene Kommunikation zu den Grundspielregeln. Was der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem von ihm angestrebten Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung produziert hat, gehört definitiv nicht in diese Kategorie. Die FDP-Fraktion verurteilt dies aufs Schärfste.
Wochenlang war seitens Fraktionen und Grossratsmitglieder nichts, aber gar nichts zu erfahren in dieser Angelegenheit. Nicht einmal Mitglieder der zuständigen Kommission VWA, die am 2. September über dieses Geschäft beraten soll, wurden informiert. Wir wissen nun auch weshalb. Hinter den Kulissen weibelte die Konferenz der Kantonsregierungen unter dem Präsidium des Aargauer Finanzdirektors Markus Dieth für ein Kantonsreferendum. Am 15. August dann die Mitteilung an Parlamentsmitglieder, Presse und Öffentlichkeit: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Ergreifung des Kantonsreferendums gegen den Beschluss des Bundesparlamentes zur Einführung der Individualbesteuerung.
Mit Verlaub, das ist ein Affront gegenüber den Gepflogenheiten unseres demokratischen Systems, zugunsten einer Politkampagne der sozialkonservativen Kräfte. Es besteht bereits ein Beschluss beider Kammern des Bundesparlamentes, gegen den eine Unterschriftensammlung für ein Volksreferendum im Gang ist. Das Instrument des Kantonsreferendums wäre weder notwendig noch ist es angebracht. In der langen Geschichte des Bundesstaates wurde es denn auch erst zweimal ergriffen. Die Argumente sind fadenscheinig wie immer in dieser Sache: Man fürchtet Steuerausfälle und vor allem eine ausufernde Bürokratie.
Das ist hanebüchen. Steuerfachleute bestätigen, dass demgegenüber das heutige Steuersystem für riesige Bürokratie sorgt. Jede und jeder beginnt mit seinem 18. Lebensjahr mit einer eigenen Steuererklärung. Kompliziert wird es erst durch Änderungen bei Heirat, Scheidung oder Tod eines Ehepartners. Mit der Individualbesteuerung fällt dies alles weg. Mit den heutigen technischen Mitteln ist es ein Leichtes, Steuererhebungsprogramme so aufzusetzen, dass die Individualbesteuerung zu keiner Bürokratie führt. Das "Argument" eines bürokratischen Mehraufwands ist eine verzweifelte Schutzbehauptung.
Der Aargauer Regierungsrat gibt sich betont modern und offen, auch im jüngsten Entwicklungsleitbild. Den Beweis bleibt er hier eindeutig schuldig. Vielmehr nimmt er in Steuerfragen eine völlig rückwärtsgerichtete Haltung ein. Die Individualbesteuerung setzt um, was längst selbstverständlich sein sollte: Eine zivilstandsunabhängige Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Arbeit muss sich für alle gleichermassen lohnen.
Geschätzte Mitglieder des Regierungsrates: Das Vorgehen in dieser Sache ist einer Exekutive ebenso unwürdig wie der Antrag auf ein Kantonsreferendum. Die FDP-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.
Deutliche Mehrheit für eine Bezahlkarte im Asylbereich
Dr. Adrian Schoop, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Turgi adrian.schoop@grossrat.ag.ch
Gleicher Schutz, gleiche Unterstützung, aber digital statt bar
Der Grosse Rat hat mit 74 zu 59 Stimmen die Motion zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbereich überwiesen. Der Regierungsrat wollte lediglich ein Postulat entgegennehmen. FDP, SVP und Teile der Mitte stimmten jedoch für eine rasche, verbindliche Umsetzung.
Der Kanton Aargau hat nur wenige Möglichkeiten, eigene Akzente im Asylwesen zu setzen. Eine Bezahlkarte gehört zu diesen Möglichkeiten. Sie ersetzt Bargeld durch eine Prepaid-Karte, die für alltägliche Ausgaben genutzt wird. Die Karte ist für Personen in laufenden Asylverfahren, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsstatus sowie abgewiesene Asylsuchende. Für anerkannte Flüchtlinge, die übrigens den gleichen Anspruch auf Sozialhilfe haben wie Schweizer, ändert sich nichts.
Asylgesetz sieht nach Möglichkeit Sachleistungen vor
Das Asylgesetz sieht vor, dass die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen gewährt wird. Dabei gilt eine Bezahlkarte gemäss Bundesrat als Sachleistung. Der Entscheid über die Ausrichtung der Unterstützung liegt in der Kompetenz der Kantone. Das Bundesrecht lässt damit die Einführung einer kantonalen Bezahlkarte zu.
Die Bezahlkarte stellt sicher, dass die Mittel dafür verwendet werden, wofür sie bestimmt sind: den täglichen Lebensunterhalt. Die Unterstützung kann nicht zweckentfremdet werden, etwa für Überweisungen ins Ausland oder zur Finanzierung von Schleuseraktivitäten.
Bezahlkarten wirken
In einem deutschen Landkreis hat die Einführung einer Bezahlkarte dazu geführt, dass von den ersten 100 Personen 35 umgehend abreisten. Die Bezahlkarte wirkt abschreckend auf jene, die nicht auf Schutz angewiesen sind. Wer wirklich an Leib und Leben bedroht ist, wird sich mit einer Bezahlkarte abfinden und erhält ausserdem nach seiner Anerkennung schnell Sozialhilfe.
Die Bezahlkarte macht das Asylwesen weniger attraktiv für abgewiesene Asylsuchende, schliesst Missbrauch aus und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung.
Eidgenössische Abstimmungen vom 28. September 2025:
Parolen FDP Aargau
1) Bundesbeschluss über die kant. Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert) JA
2) E-ID-Gesetz JA
Umbau und Erweiterung landwirtschaftliches Zentrum Liebegg gutgeheissen
Grosser Rat genehmigt Verpflichtungskredit FutureLIEBEGG
Die Kreditvorlage für Umbau und Erweiterung des landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg ist ein notwendiger, gut begründeter und wirtschaftlich sinnvoller Entwicklungsschritt. Das Zentrum ist heute mit über 430 Lernenden deutlich über seiner ursprünglichen Kapazität von 250 Lernenden. Die Gebäude sind alt und können den Anforderungen nicht mehr genügen. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen.
Sollte die Finanzierung des Parallelvorhabens "Bachöffnung Liebeggbach" scheitern, hätte dies direkte Konsequenzen auf das Projekt. Das bleibt ein Planungsrisiko. Denn: Der Bachverlauf kann nicht einfach geändert werden. Der Gewässerraum müsste für eine Bachverlaufsänderung im Rahmen eines Nutzungsplanungsverfahrens angepasst werden. Im planerisch festgelegten Gewässerraum verläuft der Bach aktuell mitten durch den Gemüsegarten und den Pavillon.
Das muss bei der weiteren Projektierung gelöst werden. Die Projektierungskosten von 9,17 Millionen Franken sind sachlich begründet: Das Projekt stärkt die Berufsbildung in einem für den Aargau relevanten Sektor und die neuen Gebäude ermöglichen bessere Abläufe.
Kosten für Gesamtprojekt sehr hoch – FDP verlangt regelmässige Berichterstattung
Mit den Ressourcen wird verantwortungsvoll umgegangen. Bestehende Gebäude werden dort erhalten, wo es sinnvoll ist. "Liebegg 7" wird saniert statt neu gebaut. Planung und Bau erfolgen unter laufendem Betrieb, was schlank und durchdacht ist.
Die Photovoltaikanlagen tragen ebenfalls der Nachhaltigkeit Rechnung. Die Kosten für das Gesamtprojekt sind hoch mit 67,3 Millionen Franken. Die Bandbreite der Kostenschätzung ist mit plus/minus 25 Prozent beachtlich.
Für die FDP-Fraktion stand ein Antrag auf ein Kostendach von 50 Millionen Franken zur Diskussion. Im heutigen Planungsstand wird davon abgesehen. Wir erwarten eine regelmässige Information über den Planungsfortschritt und die Kostenentwicklung. Die Verantwortlichen sollen in der weiteren Ausarbeitung für Kostentransparenz sorgen und den Kostenrahmen nicht weiter erhöhen sondern wenn möglich reduzieren.
Der Grosse Rat stimmte dem Planungskredit zu.
Aushubdeponie im Freiamt kann weiterbetrieben werden
Richtplananpassung für Deponie "Babilon" in Dietwil/Oberrüti genehmigt
Die aktuell in Dietwil betriebene Deponie "Babilon" für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponie des Typs A) wird in wenigen Jahren verfüllt sein. Daher zeichnet sich ein Mangel an Deponieraum im oberen Freiamt ab. Zur Deckung des regionalen Bedarfs wurde eine Standortevaluation für eine Deponie des Typs A durchgeführt. 15 potenziell geeignete Gebiete wurden vertieft geprüft und mittels Nutzwertanalyse bewertet.
Im Ergebnis wird als bestbewerteter Standort die Erweiterung der Deponie "Babilon" Fortsetzung Nord" durch die beiden Gemeinden Dietwil und Oberrüti zur Festsetzung im Richtplan beantragt.
Es ist nicht einfach, einen neuen Standort für eine Deponie zu finden. Daher macht es Sinn, die Deponie "Babilon" zu erweitern, sodass die Erschliessung der bestehenden Deponie weiterhin genutzt werden kann. Bei der grossrätlichen Debatte ging es vor allem um den Verlust an Fruchtfolgeflächen (FFF). Die FDP hat den Verlust an FFF in der Anhörung negativ beurteilt, diesbezüglich wurden aber Massnahmen getroffen, die Deponie wird so optimiert, dass möglichst wenig FFF verloren gehen und der effektive FFF-Verlust im Projektperimeter wird vollständig extern kompensiert. Die Deponie an einem anderen Standort hätte noch mehr Verluste an FFF zur Folge.
Die FDP-Fraktion ist mit dem Projekt einverstanden und stimmte dem Antrag des Regierungsrats zu. Die SVP-Fraktion und einzelne SP-Ratsmitglieder lehnten den Antrag ab, alle anderen Fraktionen stimmten zu. Der Antrag des Regierungsrats für die Anpassung des Richtplans "Festsetzung der Deponie des Typs A "Babilon, Fortsetzung Nord" in Dietwil und Oberrüti wurde schliesslich mit 80 Ja zu 53 Nein bei einer Enthaltung angenommen.
Budget 2026 und AFP 2026-29: Korrekturmassnahmen sind nötig
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung, Finanzen und Allgemeine Verwaltung, Aarau lukas.pfisterer@grossrat.ag.ch
Kanton schwimmt im Geld – Jetzt braucht es tiefere Steuern und eine sinkende Staatsquote
Der Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan 2026-2029 mit Budget 2026 vorgelegt. Doch statt Entlastung für die Bevölkerung präsentiert er ein mutloses Budget: Die Steuern sollen nur um 5 Prozent gesenkt werden, während die Staatsquote weiter steigt.
Der Kanton ist schuldenfrei, verfügt über eine Ausgleichsreserve von über 1,1 Milliarden Franken und ein Vermögen von knapp 600 Millionen Franken. Auch 2025 wird ein Überschuss resultieren – statt des prognostizierten Defizits, das durch den Griff in die Ausgleichsreserve ausgeglichen werden sollte. Das finanzielle Polster verschafft dem Kanton Handlungsspielraum, selbst in anspruchsvollen Zeiten.
Unsere Forderung aus der FDP-Fraktion ist klar: Im 2026 braucht es eine Steuersenkung um mindestens 8 Prozent. Alles andere ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht vermittelbar. Auch mit reduziertem Steuerfuss kann sich der Kanton Aargau problemlos weiterentwickeln.
Staatsquote steigt seit 20 Jahren
Seit 20 Jahren steigt die Staatsquote im Aargau – ein Trend, den der Regierungsrat mit dem AFP fortsetzen will. Das ist nicht hinnehmbar, wie von der FDP schon lange kritisiert. Die Staatsquote darf nicht schneller wachsen als die Wirtschaftsleistung. Staatswachstum ist kein Naturgesetz. Deshalb muss sie ab 2026 stabilisiert und ab 2027 gesenkt werden.
Die FDP-Fraktion wird in den AFP-Beratungen in den Kommissionen entsprechende Anträge stellen. Erste Reaktionen lassen Widerstand von linker Seite erwarten, je linker und staatsgläubiger desto heftiger. Dank der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat stehen die Chancen jedoch gut, dass wir uns mit unseren freisinnigen Forderungen dieses Jahr eine Mehrheit finden.
Als Freisinnige kämpfen wir auch in diesem AFP weiter für eine schlanke Verwaltung, tiefere Steuern und mehr Freiheit für die Menschen und Unternehmen im Kanton Aargau.
Prämienverbilligungen müssen fair bleiben! Motionder FDP-Fraktion(Sprecher Yannick Berner, Aarau) Bei der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) soll neben Einkommen und Vermögen neu auch ein freiwilliger Einkommensverzicht von arbeitsfähigen Erwachsenen vollständig berücksichtigt werden. Damit wollen wir verhindern, dass Personen durch eine freiwillige Reduktion ihres Pensums mehr IPV erhalten. Ziel ist es, mehr Fairness und richtige Arbeitsanreize zu setzen. Für Kinder, Auszubildende, Rentner sowie Personen mit Betreuungsaufgaben sollen die bisherigen Regelungen unverändert bleiben.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Seit 20 Jahren ist der Parlamentsdienst organisatorisch direkt beim Grossen Rat angesiedelt und nicht mehr wie früher bei der Staatskanzlei. Und seit Beginn dieser Ära arbeitet Rahel Ommerli für den Parlamentsdienst. Oder vielmehr: Sie lebt für den Grossen Rat, seinen Betrieb, mit bisweilen unerschöpflich scheinender Energie und Optimismus. Grossratspräsident Markus Gabriel nahm sich aus diesem Anlass für einmal die Freiheit, vom Drehbuch (natürlich akribisch vorbereitet und begleitet durch Rahel Ommerli) abzuweichen, und sich bei der Grande Dame des Aargauer Parlamentes mit einem grossen Blumenstrauss und herzlichem Dankeschön für ihre Arbeit zu bedanken. Die Ratsmitglieder zeigten ihre Anerkennung mit Standing Ovations. Was soll man sagen? Hochverdient. Denn ohne Rahel Ommerli wäre der Ratsbetrieb im Aargau nicht das, was er heute ist: Durchorganisiert, effizient und zugleich geprägt von Menschlichkeit.
Das Grossratsgebäude gleicht derzeit im Innern einer Baustelle. Wegen dem Einbau des Personenliftes wurden u.a. die Garderobe temporär aufgehoben und verschiedene Bilder vorübergehend entfernt. Der Ratsbetrieb kann daneben ohne nennenswerte Einschränkungen weiterlaufen, und dies zum Teil sogar schon mit Upgrades. So fiel am Dienstag der neue, riesig wirkende Bildschirm über dem Präsidiumspodium auf. Auch wenn die Auflösung der Anzeige noch nicht ganz auf die Auflösung des neuen Geräts abgestimmt war. Künftig kann auch das kurzsichtigste Grossratsmitglied nicht mehr behaupten, es sähe die Abstimmungsresultate nicht.
Nach wochenlanger Vogel-Strauss-Politik in Sachen Bundesbeschluss zur Individualbesteuerung liess der Regierungsrat vergangene Woche die Katze aus dem Sack und gab bekannt, dass dem Grossen Rat sie ein Kantonsreferendum beantragt. Das brachte den Regierungsmitgliedern eine geharnischte Medienmitteilung der FDP. Fraktionspräsident Silvan Hilfiker legte an der Grossratssitzung nach und sparte nicht mit Kritik an der "Politkampagne der sozialkonservativen Kräfte". Alfons Paul Kaufmann, Fraktionspräsident der Mitte, der das Kantonsreferendum vor der Sommerpause gefordert hatte, und der von der FDP explizit kritisierte Mitte-Regierungsrat Markus Dieth, nahmen es stoisch (oder gleichgültig?) zur Kenntnis. Sicher ist, sie werden nicht das letzte Mal mit dieser Kritik konfrontiert werden. Silvan Hilfiker kündigte an, die FDP werde den Antrag auf Kantonsreferendum in der vorberatenden Kommission und im Grossen Rat bekämpfen. Und sie wird dies kaum stillschweigend tun.
Äusserst hitzig und bisweilen ausserhalb des guten Umgangstones verlief die Debatte zu einer Bezahlkarte im Asylbereich, zurückgehend auf eine von FDP-Grossrat Adrian Schoop vertretene Motion. Etwa die SP-Ratsmitglieder Rolf Schmid und Lea Schmidmeister, GLP-Vertreter Hampi Budmiger und insbesondere – einmal mehr – Mitte-Grossrat Harry Lütolf verloren sich in Voten, die bisweilen eher Beschimpfungen ähnelten und mit Sachlichkeit wenig zu tun hatten. Seitens FDP appellierten Fraktionspräsident Silvan Hilfiker und Parteipräsidentin Sabina Freiermuth, die Anstandsregeln zu wahren. Den Vorwurf von Harry Lütolf, man breche durch das Neueinreichen eines bereits einmal behandelten Vorstosses ein "heiliges Gesetz" der Demokratie, konterte Lukas Pfisterer (FDP) mit der Bemerkung, dass dies mitnichten ein demokratiepolitischer Tabubruch sei, sondern ein Teil der politischen Kultur. Wenn es so wäre, gab der ehemalige Grossratspräsident zu bedenken, und man politische Ideen nicht mehrmals lancieren dürfte, so gäbe es wohl bis heute kein Frauenstimmrecht in der Schweiz.
Die Zahlkartendebatte sorgte auch vor dem Grossratsgebäude und auf der Tribüne für Aufsehen, zahlreiche Gegner des Bezahlkartensystems waren erschienen. Befürworter der Vorlage wiesen darauf hin, dass deswegen auch ein grösseres Polizeiaufgebot als üblich vor Ort für Sicherheit sorge. Und sie hatte hinter den Kulissen offenbar sogar noch prominente Verstärkung. Gerade als Kartengegner Rolf Schmid zu Protokoll gegeben hatte, er möge seine Seite nicht für die erhöhte Polizeipräsenz rechtfertigen, ertönte von irgendwoher die ebenso bekannte wie eingängige Melodie von James Bond. 007 persönlich hielt diese Woche offenbar sein wachsames Agentenauge auf die Aargauer Politik.
Zumindest ein bisschen Grund zur Freude gab es am Dienstag für Landammann und Innendirektor Dieter Egli. Das von ihm vorgelegte Gesetz über die politischen Rechte wurde vom Grossen Rat gutgeheissen. Nach einer eigentlichen Serie von gescheiterten Gesetzesentwürfen brachte er diesen ins Ziel. Dass die vorberatende Kommission die Vorlage ordentlich zurechtgestutzt und angepasst hatte und damit die Vorlage wohl gerettet hatte, soll an dieser Stelle nicht vertieft werden und Dieter Egli der Moment des Erfolges gegönnt sein.
Ratsflüsterer
In eigener Sache
Wechsel Geschäftsführung FDP Aargau per Januar 2026
Geschäftsleitung wählt David Spielmann als Nachfolger von Stefan Huwyler
Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat an ihrer Sitzung einstimmig David Spielmann aus Rombach als neuen Geschäftsführer und Fraktionssekretär ab 1. Januar 2026 gewählt. Er tritt dann die Nachfolge von Stefan Huwyler an, der eine neue berufliche Herausforderung antritt.
David Spielmann, Jahrgang 1984, arbeitet seit April 2024 auf der Geschäftsstelle der FDP Aargau, aktuell als Leiter der Administration und stellvertretender Fraktionssekretär. Neben seiner Tätigkeit für die Partei führt er eine eigene Firma und ist als Lehrgangsleiter in der Erwachsenenbildung tätig. Politisch engagiert er sich als Mitglied der Finanzkommission in Küttigen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Nahtloser Übergang durch schrittweise Übergabe bis Ende Jahr
Mit der neuen Funktion übernimmt David Spielmann die operative Leitung des Fraktionssekretariats und stellt den professionellen Betrieb der Geschäftsstelle sicher. Der Entscheid fiel einstimmig im Rahmen der GL-Sitzung vom 26. August, die schrittweise Übergabe erfolgt bis Ende Jahr.
Der aktuelle Geschäftsführer Stefan Huwyler macht sich per Januar 2026 im Bereich Verbandsmanagement und Kommunikation selbständig. Er war dann während insgesamt über zehn Jahren Leiter der FDP-Geschäftsstelle und des Fraktionssekretariats (2010 bis 2013 und wieder seit 2019). Er bleibt der FDP eng verbunden als Grossrat und Vorstandsmitglied der FDP Bezirk Muri.
Stefan Huwyler (links) übergibt die Leitung der Geschäftsstelle und des Fraktionssekretariats per Ende 2025 an David Spielmann.