Ständerat beschliest Anpassungen bei der Wiederausfuhr von Rüstungsgütern
Anlässlich der Debatte zum Kriegsmaterialgesetz unterstützte der Ständerat meinen Einzelantrag zur Wiederausfuhr von Rüstungsgütern. Ohne exportfähige Rüstungsindustrie in unserem Land ist die Verteidigungsfähigkeit und damit die bewaffnete Neutralität in Frage gestellt. Aktuell kann ein Land, das Rüstungsgüter in der Schweiz gekauft hat, diese nicht an ein kriegsführendes Land weitergeben. Das ist der Grund, weshalb angesichts der engen Kooperation der westlichen Staaten im Rüstungs- und Verteidigungsbereich die Schweizer Rüstungsexporte dramatisch eingebrochen und die Branche akut gefährdet ist. Das hat nun auch die SVP realisiert und bewogen, entgegen ihrer früheren Haltung, meinem Antrag zuzustimmen.
Die immer stärkere militärische Zusammenarbeit in Europa beinhaltet auch die Weitergabe von Rüstungsgütern. Wenn wir Ländern das Recht absprechen, von uns gekaufte Waffen und Waffensysteme (auch Dual Use-Güter) untereinander weiterzugeben, dann kaufen sie bei uns nicht mehr ein. In verschiedene europäischen Länder liegen bereits entsprechende Parlaments- oder Kabinettsbeschlüsse vor (so zum Beispiel der wichtigsten Abnehmer Deutschland, Dänemark und der Niederlande). Die Folge ist, dass die Schweizer Exporte trotz traurigem kriegsbedingten "Rüstungsbooms" in den letzten zwei Jahren um 32 Prozent zurückgegangen und daher Produktionslinien ins Ausland verlegt wie auch Arbeitsplätze abgebaut wurden. Der Schweizer Markt allein ist zu klein, Exportmöglichkeiten daher unverzichtbar. Eine starke sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis ist für die Sicherheit und den Industriestandort Schweiz von entscheidender Bedeutung.
Die heutigen Exportregulierungen für Kriegsmaterial unterstellen, was die Nichtwiederausfuhr betrifft, alle Länder der Welt denselben Bewilligungserfordernissen. Mein vom Ständerat angenommener Einzelantrag will den vollständigen Verzicht auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung für jene Staaten, die über ein dem unseren vergleichbares Exportkontrollregime verfügen. Ein solches ist bei jenen 25 Staaten gegeben, die sich an den internationalen, von der Schweiz unterstützten vier Kontrollmassnahmen beteiligen (z.B. Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden).
SVP erkennt endlich Risiko für Rüstungsindustrie
Der Ständerat führte die Diskussion bereits im Frühling 2023 anlässlich der Behandlung meiner Motion vom Juni 2022. Damals hat der Ständerat das Anliegen abgelehnt, insbesondere weil die Vertreter der SVP dagegen waren.
Damals haben die Gegner der Änderung unsere Neutralität als Begründung vorgeschoben. Bewaffnete Neutralität heisst, dass wir uns nicht in einen fremden Krieg militärisch einmischen, aber es heisst gleichzeitig, dass wir unser Land und die Menschen in diesem Land schützen wollen. Neutralität ist demnach kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck, um die Sicherheit dieses Landes zu gewährleisten. Ein Land, das von uns einmal Rüstungsgüter gekauft hat, daran zu hindern, frei darüber zu verfügen, hat indes mit Neutralität nichts zu tun. Diese (falsche) Vorstellung von Neutralität ist ein linkes Konzept und hat schliesslich die Abschaffung der Armee bzw. der Verteidigungsfähigkeit zum Ziel. Mit den aktuellen Rahmenbedingungen zerstören wir die Rüstungsindustrie und in der Folge das Konzept der bewaffneten Neutralität. Nachdem die SVP sich monatelang gegen meine Vorschläge wehrte, hat sie dieses Risiko schliesslich erkannt und meinem Antrag zugestimmt. Ich habe der SVP eine Brücke gebaut: mein Antrag weist zur damaligen Motion einen Unterschied auf: Er verdeutlicht, dass die Änderungen in Bezug auf das Wiederausfuhrregime nur ab Inkrafttreten dieser Bestimmung gelten sollen. Sollte diese Anpassung eine Lösung für den Erhalt unserer Rüstungsindustrie bedeuten – wohlan! Nach der Zustimmung des Ständerats ist jetzt der Nationalrat am Zug. Es ist dringend!
Ein liberaler Meilenstein: Parlament sagt Ja zur Individualbesteuerung
Für faire Steuern und liberale Gleichstellungspolitik
Es ist vollbracht: Nach über 40 Jahren engagierten Einsatzes von Bürgerinnen, Bürgern, den FDP Frauen und der FDP hat das Parlament einen historischen Entscheid gefällt. National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Individualbesteuerung zugestimmt – ein Meilenstein für faire Steuern und eine liberale Gleichstellungspolitik, die Frauen und Männern dient.
Was wir seit Jahrzehnten fordern und mit Überzeugung vorangetrieben haben, wird nun Realität. Die Individualbesteuerung beseitigt endlich die systematische Benachteiligung von Zweitverdienenden – in den meisten Fällen Frauen – und setzt ein klares Zeichen: Arbeit muss sich für alle lohnen, unabhängig von Geschlecht oder Zivilstand. Die Individualbesteuerungsinitiative unterscheidet sich übrigens klar von weiteren politischen Ideen, wie von der Mitte, weil sie gezielt Erwerbstätigkeit und Gleichstellung fördert. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren hat das Zweiteinkommen lange steuerlich benachteiligt, Karrieren gehemmt und die Altersvorsorge vieler Frauen geschwächt. Damit ist jetzt Schluss.
Weg mit der Heiratsstrafe
Mit der Individualbesteuerung schaffen wir die Heiratsstrafe ab und garantieren faire Steuern für alle. Wir stärken die Karrierechancen und Altersvorsorge von Zweitverdienerinnen, fördern die Erwerbstätigkeit und setzen ein wirksames Zeichen gegen den Fachkräftemangel. Gerade angesichts des demografischen Wandels wäre es fahrlässig, weiterhin auf ein Steuersystem zu setzen, das die Erwerbstätigkeit vom Zweitverdiener bestraft. Die Reform bringt darüber hinaus Steuerentlastungen von rund 600 Millionen Franken für die arbeitende Bevölkerung.
"Administrativer Mehraufwand" als Scheinargument der Gegner
Die Individualbesteuerung entspricht der Lebensrealität – 71 Prozent aller Ehepaare sind vor der Pensionierung Doppelverdiener und direkt betroffen. Der angebliche administrative Aufwand ist längst kein Argument mehr. Kaum jemand ist zum Zeitpunkt der ersten Steuererklärung, mit 18 Jahren, verheiratet. Mit der Heirat wurden aus zwei Steuererklärungen eine. Scheidungen führen immer wieder dazu, dass aus einer Steuererklärung wieder zwei gemacht werden müssen. Der Tod eines Ehepartners führt auch dazu, dass aus einer gemeinsamen Steuererklärung eine Person entfernt werden muss. Diese Ver- und Entflechtungen entfallen, wenn wir die Individualbesteuerung haben. Ab dann gilt: eine Person füllt ein Leben lang eine Steuererklärung aus.
Dieser historische Erfolg ist das Resultat von Ausdauer, Vernunft und Überzeugung – und besonders dem beharrlichen Einsatz der FDP Frauen zu verdanken. Wir feiern diesen Entscheid mit grossem Stolz und danken allen, die diesen Meilenstein möglich gemacht haben. Jetzt gilt es, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Individualbesteuerung auch das Referendum übersteht und rasch umgesetzt wird – für eine Schweiz, in der Arbeit sich für alle lohnt.
FDP-Unternehmertagung 2025
Pioniere des Fortschritts:
KMU zwischen KI, Robitik und Space Economy
Samstag, 30. August 2025, 9:00 – 11:30 Uhr mit anschliessendem Apéro Riche
Host: Schoop Gruppe, im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil