Stefan Huwyler, Grossrat, Fraktionssekretär, Geschäftsführer Komitee "Ja zum Aargauer Steuergesetz", Muri huwyler@fdp-ag.ch
Weichenstellung für einen attraktiven Kanton Aargau
In neun Tagen stellt die Aargauer Stimmbevölkerung wichtige Weichen für die künftige Positionierung unseres Kantons. Wollen wir uns weiterhin und noch verstärkt als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort mit interessanten Steuersätzen und möglichst schlanken Verwaltungsstrukturen positionieren, oder möchten wir lieber weiterhin die Staatskasse auf Kosten der Steuerzahler füllen und die Verwaltung aufblähen. Am 18. Mai 2025 werden wichtige Zeichen in die eine oder andere Richtung gesetzt.
Mit der von der FDP initiierten Revision des Steuergesetzes können Mittelstand, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, Familien und der Werkplatz Aargau entlastet und gestärkt werden. Die Entlastungen drängen sich förmlich auf: Der Kanton Aargau ist schuldenfrei und hat Reserven von über einer Milliarde Franken angehäuft, während die Lebenskosten für Bürgerinnen und Bürger in vielen Lebensbereichen unaufhörlich steigen. Es ist nichts als konsquent und richtig, nun die Steuern zu senken. Die Steuergesetzrevision 2025 ist der erste Schritt dazu.
Die zweite Abstimmung betrifft eine von den Gewerkschaften und linken Parteien lancierte Volksinitiative, die "Lohngleichheitsinitiative", die eigentlich "Leerlauf-Initiative" heissen sollte. Das nationale Gleichstellungsgesetz verpflichtet Firmen ab 100 Angestellten zu einer Lohnanalyse. Eine schweizweit einheitliche Regelung macht Sinn. Denn so werden Firmen gleichbehandelt. Die Gewerkschafts-Initiative will nun ausschliesslich Aargauer Firmen bereits ab 50 Angestellten zu Lohnanalysen zwingen, während in den anderen Kantonen KMU verschont werden. Nun bringen aber Lohnanalysen nicht mehr Gleichstellung, sondern vor allem mehr Bürokratie – ein klassisches Eigentor.
Es liegt an uns, den Aargau als Standort zu stärken, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten und unnötige Bürokratie zu verhindern. Danke, wenn Sie den Abstimmungsempfehlungen der FDP Aargau folgen, mit einem "Ja" zur Steuergesetzrevision und einem "Nein" zur Lohngleichheitsinitiative.
Unbegründete Ängste der Linken wegen Leistungsanalyse-Tool ALAN
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Aufgabenplanung und Allgemeine Verwaltung, Aarau lukas.pfisterer@grossrat.ag.ch
SP zieht Vorstoss zur Anpassung des Moduls 1 von ALAN zurück
Die SP-Fraktion forderte mit einer Motion, dass im Rahmen von Modul 1 der Aufgaben- und Leistungsanalyse (ALAN), welche der Regierungsrat aktuell durchführt, nicht nur überdurchschnittlich hohe Kosten, sondern auch unterdurchschnittlich finanzierte Aufgabenbereiche untersucht werden sollen. Ziel sei es, Schwachstellen in der kantonalen Finanzierung – etwa im Stipendienwesen oder bei der Prämienverbilligung – aufzudecken und Handlungsbedarf zu erkennen, um Chancengleichheit im interkantonalen Vergleich sicherzustellen.
Der Regierungsrat lehnte das Anliegen ab. Die ALAN sei kein Sparprogramm, sondern diene der vorausschauenden Steuerung der Staatsaufgaben angesichts wachsender Anforderungen. Modul 1 erhebe in einer Benchmark-Analyse quantitative Daten zu rund 30 Aufgabenfeldern, wobei auch unterdurchschnittliche Fallkosten sichtbar würden. Eine Sparrunde sei dabei jedoch nicht vorgesehen. Zudem, so der Regierungsrat, seien die in der Motion genannten Beispiele bereits Gegenstand anderer Verfahren. Das Stipendienwesen werde derzeit im Rahmen eines parlamentarischen Auftrags überprüft. Bei der Prämienverbilligung sei der Kantonsbeitrag 2025 deutlich erhöht worden. Der Grosse Rat habe dies einstimmig beschlossen. Insgesamt sah der Regierungsrat keine Notwendigkeit, die ALAN wie gefordert auszuweiten, da bestehende politische und gesetzliche Instrumente bereits eine ausreichende Überprüfung unterfinanzierter Bereiche sicherstellten.
Die SP hatte mit ALAN offensichtlich schon Schlimmes befürchtet. Ein Anruf bei der Verwaltung hätte aufgezeigt, was ALAN effektiv ist. Der Vorstoss war offensichtlich unnötig. Das sah die SP letztlich auch ein und zog die Motion zurück. Ohne Rückzug hätte der Grossen Rat sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit grossem Mehr versenkt.
Faire Besteuerung von Erträgen aus Solarstrom dank FDP-Vorstoss
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Freisinnige Motion für Wechsel auf Nettoprinzip überwiesen
Der Kanton Aargau besteuert den Ertrag aus der Einspeisung des erzeugten Solarstroms nach dem Bruttoprinzip. Das heisst, dass der ganze Ertrag besteuert wird. Die Motion 24.327, welche unser ehemaliger Fraktionskollege Bernhard Scholl ausarbeitete, verlangt die Umstellung auf das Nettoprinzip. Beim Nettoprinzip wird der eigenverbrauchte Strom, welche die Solaranlage produziert hat, abgezogen. Die Besteuerung des Ertrages aus Solarstrom soll somit analog den übrigen Einkünften wie Löhne behandelt werden. Der Aargau war in diesem Bereich bisher schweizweit ein steuerrechtlicher Exot. Die meisten Kantone haben schon lange auf das Nettoprinzip umgestellt. Der Kanton Aargau hielt lange am Bruttoprinzip fest. Begründet wurde dies damit, dass die Berechnung für den Nettoertrag kompliziert sei. Der technologische Fortschritt ging jedoch weiter und so ist dieses Argument nicht mehr zeitgemäss. So war der Regierungsrat bereit, die Motion entgegenzunehmen und hat bereits eine Umsetzung per 1. Januar 2026 in Aussicht gestellt. Neben der Umstellung auf das Nettoprinzip schlug der Regierungsrat auch die Einführung einer unteren Wesentlichkeitsgrenze von 10'000 kWh/a für kleine, nicht kommerzielle PV-Anlagen vor, um die steuerliche Veranlagung weiter zu vereinfachen.
Stillschweigende Überweisung im Grossen Rat Die Überweisung der Motion an den Regierungsrat war im Grossen Rat unbestritten. So treten die zwei obenerwähnten Änderungen definitiv per 1. Januar 2026 in Kraft. Auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön an Bernhard Scholl für das Anschieben dieser Änderung.
Vortrag zum Thema Bekämpfung der digitalen Kriminalität
Wir können uns die Welt ohne Computer, Mobiltelefone und andere digitale Werk- und Spielzeuge nicht mehr vorstellen. Dabei ist das "digitale Zeitalter" erst gut zwei Generationen alt. Aber fast 100 Prozent der 16- bis 64-Jährigen sind heute mindestens einmal wöchentlich digital verbunden. In einem atemberaubenden Tempo hat diese Technologie unseren Alltag, die Arbeitswelt und die Gesellschaft erobert und verändert – auch die Kriminalität.
Dies führte ein Vortrag von Adjutant Bernhard Droz, Dienstchef IT-Forensik und Cybercrime der Kantonspolizei, bei den Aargauer FDP-Seniorinnen und Senioren vor vollbesetztem Saal im "Schützen" Aarau vor Augen.
Cyberdelikte nehmen stark zu
Der sachkundige Referent führte das Publikum in das tückische "digitale Minenfeld". Er legte anhand konkreter Beispiele dar, mit welchen Mitteln und Tricks eine schwer zu identifizierende Täterschaft von Gaunern, organisiertem Verbrechertum und Terrororganisationen bis hin zu Geheimdiensten durch Datendiebstahl, Cyberbetrug, Hacking, Phishing, usw. Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen Schaden zufügt. 2023 wurden schweizweit 43'839 Cyberdelikte erfasst, Tendenz stark steigend.
Die Hemmschwelle der Kriminellen sinkt dadurch, dass Straftaten im vertrauten Umfeld, "vom Sofa aus" begangen werden können; dass sich Täter, Tatmittel und Opfer oft auf verschiedene Länder und Rechtssysteme verteilen; dass die ständige technische Entwicklung neue Sicherheitslücken aufreisst; dass Anonymisierungsdienste und Verschlüsselungstechnologien sowie Zahlungen mittels Kryptowährungen und Darknet die Strafverfolgung erschweren.
Die noch junge, in die Abteilung Kriminalpolizei integrierte Cybercrime-Dienststelle der Kapo Aargau fokussiert auf die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Sie ist in ständigem Austausch mit der Bundespolizei fedpol, dem European Cybercrime Center, der kantonalen Abteilung Militär- und Bevölkerungsschutz und den Betreibern kritischer Infrastruktur. Die internationale Koordination funktioniere gut, bestätigte Bernhard Droz – man glaubte hingegen herauszuhören, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen noch immer im Argen liegt.
"Bleiben Sie wachsam!"
Der Kapo-Cyberstelle ist die Sensibilisierung der Bevölkerung wichtig. Dienstchef Droz gab den fragenden Senioren Antworten, wie man sich gegen digitale Angriffe wappnen kann, insbesondere was die Öffnung unbekannter E-Mails und die Verwaltung von Passwörtern betrifft: "Bleiben Sie wachsam; informieren Sie sich über www.ag.ch/cybercrime; machen Sie den Reality Check; melden Sie Vorkommnisse der Polizei oder dem Bundesamt für Cybersicherheit".
Mit einem neuen Informationssicherheitsgesetz, das der Ende 2024 zurückgetretene FDP-Grossrat Bernhard Scholl initiierte, will der Kanton Aargau den Schutz sensibler Daten verbessern. Es soll die Grundlage schaffen für ein neues Informationssicherheitssystem und eine kantonale Cyber-Koordinationsstelle.
Das nächste Treffen der FDP-Seniorinnen und Senioren findet am 27. August 2025 im Bergwerk Herznach statt, wie die Präsidentin Ursula Brun zum Schluss bekanntgab.
Ursula Brun Klemm, Präsidentin FDP Seniorinnen und Senioren Aargau dankt Gastreferent Bernhard Droz, Dienstchef IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau.