Die SP Aargau setzt auf Verwirrungstaktik statt Argumente, wenn es um die Steuergesetzrevision geht, über die wir am 18. Mai abstimmen. Die SP hat nämlich eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Muss die Steuergesetz-Abstimmung verschoben werden oder nicht? Die SP kritisiert die Berechnungsbeispiele in der Abstimmungsbroschüre und verlangt 16 (!) weitere Beispiele. Diese sollen aufzeigen, dass 50 Prozent der Steuerpflichtigen nicht profitieren.
Worum geht es in dieser Revision? Die Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken sollen an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Anhebung des Eigenmietwerts sowie der Neuschätzung der Liegenschaften und damit deutlich erhöhten Vermögenswerten. Angestossen hatte die Revision ein Vorstoss der Fraktionen FDP und SVP. Konkret geht es um folgende Punkte: Erstens die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10'000 auf 25'000 Franken, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt; zweitens eine Erhöhung des Kinderabzugs; drittens eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags; viertens eine Senkung der Vermögenssteuertarife; fünftens die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.
Gerade die vierte Massnahme ist für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer entscheidend. Denn mit der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung der Liegenschaften würden ohne Steuergesetzrevision die Vermögenssteuern für viele Menschen aus dem Mittelstand stark ansteigen. Das Gesamtpaket bringt aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Die Steuergesetzrevision ist somit ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.
Heute bezahlen 34 Prozent der Aargauerinnen und Aargauer Vermögenssteuern. Durch die Erhöhung der Steuerwerte der Liegenschaften bezahlen neu zusätzlich 10 Prozent Vermögenssteuern, also insgesamt 44 Prozent. Diese 44 Prozent profitieren von der Steuergesetzrevision. Damit aber noch nicht genug, denn dazu kommen weitere acht Prozent der Steuerpflichtigen, deren Steuerrechnung durch höhere Kinderabzüge und Abzüge für Drittbetreuung reduziert wird. Insgesamt werden also 52 Prozent mit dieser Revision entlastet. Die übrigen 48 Prozent haben keine Nachteile.
Zurück zur verzweifelten Beschwerde der SP: Es ist ja allen – wobei eben der Ratslinken offenbar nicht - klar, dass von einer Steuergesetzrevision diejenigen profitieren, die Steuern bezahlen. Wer keine Steuern zahlt, kann nicht entlastet werden, dafür braucht es keinen Grundkurs in Mathematik. Wird die Hundesteuer abgeschafft, profitieren auch nur Hundehalter und nicht etwa die ganze Aargauer Bevölkerung. Aber wenn die Argumente fehlen, bedient man sich gerne der Verwirrungstaktik.
Die SP unterstützt somit sicherlich im Herbst unsere Steuerfusssenkung, damit wirklich alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Steuersenkungen profitieren können. Ich freue mich darauf.
Motion für Anpassung der Feuerwehrverordnung findet keine Mehrheit
Ein wesentlicher Pfeiler unseres Staatswesens ist das Milizprinzip. Es schafft eine Verbindung unserer Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat und nutzt die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten.
Die Feuerwehren im Kanton Aargau sind Milizorganisationen. Frauen und Männer sind im Alter zwischen 20 und 44 Jahren feuerwehrpflichtig. Mit der Vollendung des 60. Altersjahrs müssen sie entlassen werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ihre berufliche Stellung direkt mit der Feuerwehr verbunden ist. Wer also beispielsweise als Instruktor bei der Feuerwehr arbeitet, oder von der Gemeinde für die Feuerwehr angestellt ist, darf bis 65 Jahre Dienst leisten.
Unzeitgemässe Regelung
Diese Regelung ist sehr starr und undifferenziert. Für die Betroffenen wirkt sie weniger befreiend, als vielmehr diskriminierend. Sie berücksichtigt nicht, dass die Menschen heute im Durchschnitt deutlich fitter sind als zum Zeitpunkt der Einführung dieser Regelung vor mehr als einem halben Jahrhundert. Sie berücksichtigt auch nicht, dass es heute viel mehr Spezialfunktionen gibt als früher, die man nur bekleiden kann, wenn man über die entsprechenden beruflichen Zulassungen verfügt.
Aufgrund verschiedener Rückmeldungen ist davon auszugehen, dass die Alterslimite gar nicht allen bekannt ist. Das spielt so lange keine Rolle, wie es zu keinem Versicherungsfall kommt. Mit einer Motion wollten Fraktionskollege Bruno Tüscher und ich erreichen, dass es in Ausnahmefällen möglich sein sollte, dass der Gemeinderat auf Antrag des Feuerwehrkommandanten Ausnahmen gewähren kann. Leider fand die Motion weder beim Regierungsrat noch beim Grossen Rat eine Mehrheit, so dass auch in Zukunft gilt: Ab 60 Jahren ist in der Feuerwehr Schluss.
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Strukturkriminalität: Der Regierungsrat wird zum Handeln aufgefordert
Die Motionen 24.418 und 24.419 verlangen die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur gezielten Bekämpfung der Strukturkriminalität. Erstens soll die Kantonspolizei ein Zugangsrecht für die Durchführung präventiver Kontrolltätigkeit erhalten. Zweitens soll zwischen Kantons- und Gemeindebehörden und den Strafverfolgungsbehörden ein niederschwelliger Informationsaustausch zur Bekämpfung von Strukturkriminalität ermöglicht werden. Der Regierungsrat war bereit, den Sachverhalt zu prüfen. Der Grosse Rat überwies jedoch die Motionen deutlich.
Unbestritten war die inhaltliche Forderung der beiden Vorstösse. Der Regierungsrat war bereit, den Sachverhalt zu prüfen und anschliessend einen Bericht vorzulegen. Bedenken hat der Regierungsrat insbesondere wegen möglichen Konflikten zum Bundesrecht geäussert.
Das Ziel war klar, der Weg (noch) nicht Uns Motionären war jedoch wichtig, dass zeitnah gehandelt wird. Die Strukturkriminalität wächst stark und etabliert sich auch im Kanton Aargau. Mit den Motionen hat der Regierungsrat drei Jahre und somit genügend Zeit, die Abklärungen noch vorzunehmen. Den Umweg über einen Bericht könnte gespart werden.
Links-rechts-Graben mit Ausnahmen Während der Ratsdebatte zeichnete sich schnell ab, dass sich für die Überweisung der Motion einen Links-Rechts-Graben bildet. SP, Grüne und GLP kämpften gegen die Motion. Die übrigen Fraktionen EVP, Mitte, FDP und SVP unterstützen die Motion. Auffallend war jedoch das scharfe Votum der SVP-Grossrätin und ehemaligen Staatsanwältin Nicole Burger. Sie bekämpfte die Motion, lief jedoch in ihrer Fraktion auf. So stimmte der Grosse Rat mit 88 zu 42 respektive 88 zu 41 Stimmen deutlich für die Überweisung beider Motionen an den Regierungsrat. Gespannt sind wir nun auf den Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates.
Aktuelle Vorstösse aus der FDP-Fraktion
Die schriftliche Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht muss bleiben Motionder FDP-Fraktion (Sprecher Yannick Berner) Der Bundesrat wollte die schriftliche Abschlussprüfung im Allgemeinbildungsunterricht abschaffen. Auf Druck der FDP entschied der Bundesrat, den Kantonen künftig freie Hand bei der Prüfungsform zu lassen. Die FDP fordert den Regierungsrat auf, die schriftliche Abschlussprüfung im Aargau beizubehalten, um eine objektive und vergleichbare Leistungsbewertung sicherzustellen. Im Interesse der Lernenden und Betriebe sollen die Qualität und Verlässlichkeit der Berufsbildung hochgehalten werden.
Beteiligung der Gemeinden an den Gewinnausschüttungen der Nationalbank Motionder FDP-Fraktion (Sprecher Dr. Lukas Pfisterer) Die FDP-Fraktion verlangt, dass ein angemessener Anteil der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nicht nur dem Kanton, sondern auch den Gemeinden zukommen soll. Der Regierungsrat wird aufgefordert, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzulegen für eine angemessene Weitergabe der SNB-Gewinnausschüttungen. Hintergrund ist die prall gefüllte Ausgleichsreserve des Kantons mit über einer Milliarde Franken, die teilweise aus SNB-Gewinnen stammt.
Finanzrechtlicher Murks soll korrigiert werden Motion der Fraktionen FDP (Sprecher Dr. Lukas Pfisterer) und SVP Die beanstandete Bestimmung regelt, dass bei Immobilienvorhaben mit Investitionsvolumen über 50 Millionen Franken nicht die gesamten Nettoinvestitionen, sondern lediglich deren jährliche Abschreibungen in die Berechnung des für die Schuldenbremse relevanten Finanzierungssaldos einfliessen. Diese Sonderregelung wurde ursprünglich als temporäre Massnahme im Rahmen eines Entlastungspaketes der Kantonsrechnung eingeführt, später dann dauerhaft übernommen. Die Regelung untergräbt jedoch die erfolgreiche Schuldenbremse. Durch die Streichung des besagten Paragrafen im Dekret sollen wieder einheitliche Regeln für alle Immobilienvorhaben gelten, unabhängig vom Investitionsvolumen. Ziel ist es, Transparenz und Gleichbehandlung im Finanzhaushalt sicherzustellen. Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Eltern von Kindern mit Behinderung Postulat von Grossrat Yannick Berner (FDP) und Grossrätin Jacqueline Felder (SVP) Bei der Erarbeitung von Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll der Fokus auf Kinder mit Behinderung verstärkt werden. Dabei soll der Regierungsrat wo sinnvoll Betreuungsplätze für betroffene Kinder schaffen und Mehrkosten für ihre Eltern minimieren. Diverse Studien weisen nämlich darauf hin, dass im Kanton Aargau Handlungsbedarf besteht. Auch diesen Familien soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden.
Fragen zur Entschädigung von Angehörigenpflege Interpellation von Grossrätin Jeanine Glarner Finanziert werden Pflege und Betreuung über verschiedene Sozialversicherungsleistungen wie Krankenkasse, Assistenzbeiträge, Ergänzungsleistungen sowie die Hilflosenentschädigung und den Intensivpflegezuschlag. Es stellen sich verschiedene Fragen zu Leistungsbezug und -abrechnung. Und: Kann es sein, dass Personen ohne Arbeitsbewilligung als pflegende Angehörige Entschädigungen erhalten? Mit der Interpellation soll mehr Klarheit gewonnen werden.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Nachdem in der Legislatur 2021/24 so viele Grossratssitzungen stattgefunden hatten wie schon lange nicht mehr, verläuft der Start in die Legislatur 2025/28 doch eher gemächlich, bereits zwei Sitzungstage wurden abgesagt. Das liegt nicht an der Sitzungsführung von Grossratspräsident Markus Gabriel, sondern schlicht am (derzeitigen) Mangel an Traktanden. Diese Woche tagte der Rat nach fast zweimonatigem Unterbruch wieder, wobei die Sitzung kaum als eine der spekatukuläreren in die Geschichte eingehen wird. Vielmehr war vor allem die Abarbeitung zahlreicher Vorstösse auf der Tagesordnung, sowie das Verteilen der ebenfalls aufgelaufenen Geburtstagsgeschenke des Präsidenten an Ratsmitglieder, die seit der letzten Sitzung Anfang März ihr Wiegenfest feiern konnten. Sie durften sich über eine Kaffeetasse mit Schriftzug und Logo des Grossen Rates sowie Süssigkeiten aus einer Aarauer Konditorei freuen. Zweifellos eine gute Idee des höchsten Aargauers: Kaffee und Schokolade helfen mit, auch zähflüssig verlaufende Sitzungstage zumindest halbwegs wach zu überstehen.
Keinen Koffein oder Zucker benötigte FDP-Grossrat Tobias Hottiger, um kurz vor dem Mittag in Rage zu kommen. Es ging umd die Debatte rund um einen Vorstoss der neuen SP-Co-Parteipräsidentin Lucia Engeli und weiteren Ratsmitgliedern für eine automatisierte Auszahlung der Krankenkassenprämienverbilligung. Er meldete deshalb spontan ein Votum an. Dazu kam es vor der Mittagspause aus Zeitgründen nicht mehr. Als Gesundheitspolitiker Hottiger dann zu Beginn der Nachmittagssitzung für sein Votum aufgerufen wurde, war er gemäss eigener Aussage mit gefülltem Magen "nicht mehr so enerviert" und konnte ein sachliches Votum gegen die Aufrechterhaltung des aus seiner Sicht nicht notwendigen bzw. nicht zielführenden Vorstosses halten. Mit Erfolg: Der Rat sprach sich deutlich für eine Abschreibung des Postulates auf.
Cyberkriminalität ist in besorgniserregendem Ausmass auf dem Vormarsch. Folgerichtig hat der Grosse Rat am Dienstag gesetzliche Grundlagen beschlossen, um die Cybersicherheit in der Kantonsverwaltung zu erhöhen. Für etwas Unsicherheit sorgte in diesem Zusammenhang nicht die IT, sondern der Grossratspräsident höchstpersönlich, als er bei der Schlussabstimmung zum Informationssicherheitsgesetz verkündete: "Wenn Sie einverstanden sind, drücken Sie 'Rot', wenn Sie dagegen sind drücken Sie 'Nein'." Die Krux: Der rote Abstimmungsknopf ist der Nein-Knopf. Das Verdikt war dennoch klar: Der Rat genehmigte das Gesetz in erster Lesung mit 128 zu 0 Stimmen. Alle im Saal anwesenden Ratsmitglieder hatten folglich den grünen Ja-Knopf gedrückt, entgegen der Aufforderung des Vorsitzenden. Ungeklärt ist, wie viele die missverständliche Wortwahl des Sitzungsleiter überhaupt realisiert hatten. So oder so: Manchmal trägt auch Gewohnheitstrott und mangelnde Aufmerksamkeit etwas zum "richtigen" Resultat bei.
Bereits um 15:30 Uhr war die Traktandenliste abgearbeitet und die Sitzung geschlossen. Für den nächsten Sitzungstag sind aufgrund der anschliessend stattfindenden Fraktionsausflüge nur etwas mehr als zwei Stunden effektive Sitzungsdauer veranschlagt und danach wieder drei Wochen Unterbruch. Die Behandlung der Jahresrechnung 2024 im Juni dürfte angesichts des erneut grossen Überschusses auch wenig Potenzial für ausschweifende Diskussionen bieten. Und das nächste grössere Geschäft, die zweite Lesung der Totalrevision des Schulgesetzes, ist erst nach den Sommerferien vorgesehen. Das erste Jahr der neuen Legislatur scheint weiterhin einen gemächlichen Verlauf zu nehmen.
Übergabe des Präsidiums der FDP Frauen Aargau
Ein neuer Impuls für die politische Vertretung der Frauen
Die FDP Frauen Aargau haben am 3. April 2025 in einer feierlichen Generalversammlung das Präsidium übergeben. Die scheidende Präsidentin Martina Sigg (ehem. Grossrätin) übergab das Amt nach 13 Jahren und vielen politischen Erfolgen an ihre Nachfolgerin Karin Faes (ehem. Grossrätin), die mit frischem Elan und neuen Ideen an die Spitze der Organisation tritt. In den Vorstand wiedergewählt wurden Natascha Brunold, Stéphanie Mörikofer und Martina Sigg.
"Ich bin stolz darauf, die FDP Frauen Aargau zu führen und ihnen nach Aussen eine Stimme zu geben." erklärte Karin Faes nach ihrer Wahl. "Wir werden uns weiterhin für die Mobilisierung bürgerlicher Frauen, mehr Sicherheit für Frauen vor Gewalt, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung von Frauen in der Politik einsetzen."
Im zweiten Teil des Anlasses durften die FDP-Frauen Gertrud Häseli (ehem. Grossrätin Grüne, Präsidentin Frauenzentrale Aargau) für die Podiumsdiskussion zur aktuellen Initiative "Lohngleichheit im Kanton AG – jetzt!" begrüssen. Nach einer angeregten und engagierten Diskussion stimmten die FDP Frauen Aargau einstimmig für ein NEIN zur Initiative.
Der nächste Anlass, ein Workshop für politisch interessierte, bürgerliche Frauen und Kandidatinnen für die kommunalen Wahlen im Herbst findet am 21. Juni 2025 in Aarau statt. Der Anlass wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Die neue Präsidentin Karin Faes (links) dankt der abtretenden Präsidentin Martina Sigg für ihr langjähriges, grosses Engagement.