Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Überparteilicher Widerstand gegen Streichung der Verbindung war erfolgreich
Im Rahmen des Ausbauschrittes STEP 2025 plant die SBB auch einen Ausbau des Bahnangebotes im Aargau. Jedoch steht diesem gemäss Aussagen der SBB die Direktverbindung Baden-Brugg-Bern im Weg und soll deshalb gestrichen werden. Alle im Grossen Rat vertretenen Parteien wehrten sich mit Vehemenz gegen den Wegfall der Direktverbindung – jedoch mehr symbolisch. Der inzwischen erfolgte deutliche Entscheid des Ständerates für die Beibehaltung der Direktverbindung nehmen wir erfreut zur Kenntnis.
In Bundesbern ist die Streichung bereits seit letztem Jahr ein heisses Eisen. Im Juni 2024 hat sich der Nationalrat mit 101 zu 88 Stimmen für den Erhalt der Direktverbindung ausgesprochen. Die vorberatende, ständerätliche Kommission hat sich jedoch mit 8 zu 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich für die Streichung ausgesprochen.
Aktuelles Thema der Bundespolitik Der Ständerat hat nun diesen Dienstag entgegen seiner vorberatenden Kommission mit 27 zu 15 Stimmen entschieden, die Direktverbindung aufrecht zu erhalten. Hierfür danke ich unseren beiden Ständeräten, insbesondere unserem Parteipräsident Thierry Burkart, herzlichst für ihr Weibeln unter der Bundeshauskuppel.
Petition, parteiübergreifende Fraktionserklärung und Standesinitiative Der damalige, negative Kommissionsentscheid hat die politischen Amtsträger im Kanton Aargau aufgeschreckt und zu Taten veranlasst. Neben einer Online-Petition wurde am Dienstag vor einer Woche eine Fraktionserklärung, unterzeichnet von allen Fraktionen, im Grossen Rat verlesen. Dabei wurde der Regierungsrat in die Pflicht genommen, sich mit aller Vehemenz für die Direktverbindung einzusetzen. An der Nachmittagssitzung wurde zu guter Letzt eine Standesinitiative eingereicht. Diese hat dasselbe Ziel wie die obenerwähnte Motion, welche bereits in Bern verhandelt wird. Die Standesinitiative wollte deshalb weiteren Druck auf die Ständeräte und Ständerätinnen ausüben. Das Instrument der Standesinitiative ist jedoch mehr symbolischer Natur zu sehen, da Standesinitiativen allgemein einen sehr schweren Stand in Bundesbern haben. Mit dem positiven Entscheid des Ständerates ist nun die Einreichung der Standesinitiative obsolet.
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Aufgabenplanung und Allgemeine Verwaltung, Aarau lukas.pfisterer@grossrat.ag.ch
Grosser Rat überweist Postulat
Mit dem Postulat 24.280 wurde der Regierungsrat eingeladen zu prüfen, wie das Strafbefehlsverfahren der Gemeinderäte wieder in eine einfache, den geringfügigen Tatbeständen angepasste Verfahrensordnung zurückgeführt werden kann, insbesondere unter möglichst weitgehender Vermeidung der Anwendbarkeit der eidgenössischen Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Der Regierungsrat ist bereit, dies anzugehen.
Das Strafbefehlsverfahren der Gemeinderäte ist im Kanton Aargau kompliziert geregelt, aus einer Kombination aus Bundesrecht und kantonalem Recht. Die Abgrenzungen sind nicht durchwegs klar.
Unsicherheiten beseitigen
So kann der Gemeinderat gemäss dem Gemeindegesetz GG Bussen bis zu 2000 Franken durch Strafbefehl aussprechen. Das ist einfach. Beim Verfahren wird es jedoch kompliziert. Denn dieses ist einerseits durch die StPO geregelt und andererseits durch das Gemeindegesetz, je nach Verfahrensstadium. Mit all den formellen (bisweilen sogar formalistischen) Verfahrensvorschriften der StPO führt das Strafbefehlsverfahren für die Gemeinderäte zu einem grossen Aufwand, zu Unsicherheiten und letztlich auch zu Fehlern. Das kann so weit führen, dass sie schlicht und einfach darauf verzichten – was in einem Rechtsstaat fragwürdig ist. Durch den Verzicht auf ein Strafbefehlsverfahren können sich die Gemeinderäte zudem der Begünstigung schuldig machen.
Der Regierungsrat war bereit, das Postulat entgegenzunehmen und das Thema anzugehen. Denn auch nach seiner Beurteilung ist das Verfahren "unübersichtlich, auslegungsbedürftig und lückenhaft".
Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat den Vorstoss diskussionslos überwiesen. Der Regierungsrat prüft nun im Rahmen der laufenden Totalrevision des GG, wie er wieder eine praxistaugliche Lösung finden kann, wie sie galt, bevor die StPO in Kraft getreten ist. Das Anhörungsverfahren zum GG soll im zweiten Halbjahr 2025 beginnen.
Nachdem der Grosse Rat in der ersten Beratung zum Familienzulagengesetz eine deutliche Erhöhung der Ansätze und damit erhebliche Mehrkosten für die Wirtschaft beschlossen hatte, konnte dieses Resultat in der zweiten Beratung nun korrigiert werden.
Die Mindestansätze für Familienzulagen werden auf Bundesebene festgelegt. Erst kürzlich wurden diese der Preisentwicklung angepasst, sodass sie monatlich 215 Franken für die Kinderzulage und 268 Franken für die Ausbildungszulage betragen. Für die Finanzierung sind zum allergrössten Teil die Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden verantwortlich. Aktuell gelten im Kanton Aargau die Mindestansätze, so wie z.B. in den Nachbarkantonen Basel-Land und Solothurn.
Der Regierungsrat beantragte in seiner Botschaft eine Erhöhung von Kinder- und Ausbildungszulagen um je 10 Franken. Die FDP unterstützte diesen Antrag in der ersten Beratung, die noch in der vergangenen Legislatur stattfand. Allerdings obsiegte damals ein Antrag der Mitte-Fraktion auf eine Erhöhung um je 25 Franken, was für Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende geschätzte jährliche Zusatzkosten in der Höhe von 38,7 Millionen Franken ausgemacht hätte.
Korrektur dank neuer Mehrheitsverhältnisse
Seit Beginn des Jahres tagt der Grosse Rat nun in seiner neuen Zusammensetzung, bei der die FDP- und die SVP-Fraktion eine Mehrheit haben. Somit war es in der zweiten Beratung möglich, den Entscheid aus der letzten Legislatur noch zu korrigieren. Die Stimmen von FDP, SVP und EDU hätten bereits gereicht, um den Vorschlag des Regierungsrates – also eine moderate Erhöhung um je 10 Franken – durchzubringen.
Interessanterweise stimmte nun aber auch die Mitte-Fraktion mit der bürgerlichen Mehrheit und damit gegen ihren eigenen Antrag aus der ersten Beratung. Somit ergab sich schliesslich ein komfortables Stimmenverhältnis von 86 zu 47 zugunsten des moderaten regierungsrätlichen Vorschlags.
Aktueller Vorstoss aus der FDP-Fraktion
Bezahlkarte für Personen aus dem Asylbereich Motion der Fraktionen FDP (Sprecher Dr. Adrian Schoop) und SVP Die FDP- und SVP-Fraktionen fordern die Einführung einer personalisierten Bezahlkarte für Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau, um Bargeldauszahlungen zu ersetzen. Dies soll Missbrauch verhindern, indem Geld nicht an Schlepper oder ins Ausland fliesst. Die Karte wäre nur für notwendige Ausgaben im Kanton nutzbar, automatisch sperrbar bei Pflichtverletzungen und würde den Verwaltungsaufwand senken. Zahlreiche Kantone haben eine ähnliche Forderung überweisen.
Leistung muss sich wieder lohnen!
Medienmitteilung FDP.Die Liberalen Aargau vom 11. März 2025
Ja zur Steuergesetzrevision – Nein zum Leerlauf "Lohngleichheitsinitiative" FDP fasst Abstimmungsparolen; Sabina Freiermuth als Präsidentin wiedergewählt
Die FDP Aargau setzt den erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre für die Entlastung des Mittelstandes und einen schlanken Staat im 2025 mit Motivation und grossem Engagement fort. Parteipräsidentin Sabina Freiermuth konnte am ersten Kantonalparteitag im 2025 in Bad Zurzach einen vollen Saal Parteimitglieder begrüssen. Bei bester Stimmung fassten die Freisinnigen die Parolen für die kantonalen Abstimmungen vom 18. Mai 2025 und schworen sich auf die bevorstehenden Kommunalwahlen ein. Die liberalen Grundwerte Sicherheit, Freiheit und Verantwortung werden dabei weiterhin im Zentrum stehen. Die Präsidentin kann bei ihrer Arbeit auf den uneingeschränkten Support der Parteibasis zählen: Sie wurde einstimmig wiedergewählt.
Sabina Freiermuth betonte in ihrem Referat, dass in den der komplett unsicheren Weltlage der Gegenwart die Sicherheit noch stärkere Bedeutung zukommt als bisher. Sicherheit im Sinn von politischer Verlässlichkeit, von stabilen Wirtschaftsstrukturen und im Sinn der öffentlichen und militärischen Sicherheit. "Ganz klar keinen Platz hat es hier für die von Rechtspopulisten geforderte nationale Abschottung und die bereits x-fach gescheiterten linken Träumereien von gesellschaftspolitischer Gleichmacherei!", hielt die Parteipräsidentin mit Vehemenz fest.
Fokussierung auf das Wesentliche Es ist Aufgabe der Politik, die Prioritäten richtig zu setzen. Hierfür sind schlanke staatliche Strukturen zwingend. Die Kräfte müssen gebündelt werden. Ein aufgeblähter Staat, der mehr Steuern einnimmt als notwendig und in übertriebenem Mass das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben reguliert, ist fehl am Platz. Sabina Freiermuth betonte: "Statt die von Links befeuerten Neid-Diskussionen zu führen muss sich Leistung wieder lohnen. Dieses Credo gilt im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag ebenso wie in der Schule: Die bürgerliche Mehrheit hat sich letzte Woche im Grossen Rat durchgesetzt und eine Motion für eine Notenpflicht ab der dritten Klasse überwiesen. Und auf Bundesebene wurde auf Druck unseres Parteipräsidenten Thierry Burkart und der nationalen FDP die geplante Abschaffung der schriftlichen ABU-Abschlussprüfung fallengelassen."
Ja zur Steuergesetzrevision Fraktionspräsident Silvan Hilfiker warb für die Steuergesetzrevision, über die der Aargau am 18. Mai abstimmt. Die FDP-Fraktion hat die Revision mit verschiedenen Vorstössen und Anträgen initiiert und geprägt. Dank der gezielten Entlastung von Mittelstand, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern sowie Familien profitieren mehr als 50 Prozent der Bevölkerung. Silvan Hilfiker: "Der Kanton ist schuldenfrei und hat eine Milliarde Franken an Reserven angehäuft. Es ist höchste Zeit, nun die Steuerzahlenden zu entlasten." Mit der Steuergesetzrevision sei es aber nicht getan, betonte er. In weiteren Schritten muss der Aargau eine Steuerbremse einführen und Überschüsse an die Bevölkerung zurückverteilen. Die 59 anwesenden Parteimitglieder sahen dies gleich und fassten einstimmig ohne Enthaltungen die Ja-Parole zur Steuergesetzrevision. Die FDP führt überdies das überparteiliche Ja-Komitee an.
Nein zur Lohngleichheitsinitiative FDP-Grossrat Adrian Schoop und Andreas Ruf, Co-Geschäftsführer von ArbeitAargau, diskutierten zur zweiten kantonalen Abstimmung, der sogenannten "Lohngleichheitsinitiative", die von ArbeitAargau lanciert wurde. Andreas Ruf machte geltend, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen die Pflicht für die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Es brauche deshalb einen aktiven Eingriff des Kantons, um diesen Missstand zu beheben und für Lohngleichheit zu sorgen. Adrian Schoop hielt dagegen, dass Firmen ab 50 Mitarbeitenden durchaus solche Analysen durchführen müssten und deutlich aufgezeigt wurde, dass betriebsintern keine Lohndiskriminierungen mehr erkennbar seien. Die Initiative wolle neue und unnötige staatliche Bürokratie schaffen. Die anwesenden FDP-Mitglieder sahen dies ebenfalls kritisch und beschlossen ebenfalls einstimmig und ohne Enthaltungen die Nein-Parole.
Sabina Freiermuth als Präsidentin wiedergewählt Für keinerlei Diskussionen sorgte die Wahl des Parteipräsidiums für die Amtsperiode 2025-28. Vizepräsidentin Claudia Hauser würdigte die grosse und erfolgreiche Arbeit von Sabina Freiermuth (seit 2021 im Amt) und empfahl sie namens der einstimmigen Geschäftsleitung wärmstens zur Wiederwahl. Der Parteitag folgte dieser Empfehlung und wählte Sabina Freiermuth mit grossem Applaus für eine weitere Amtsperiode als Parteivorsitzende.
Parteitag in Bad Zurzach am 11. März 2025: Vizepräsidentin Claudia Hauser gratuliert Sabina Freiermuth zur Wiederwahl als Parteipräsidentin. (Foto: Huldrych Egli)