Haben Sie am Adelbodner Weltcup-Wochenende mit den Skicracks am Chuenisbärgli mitgefiebert? Es ist immer wieder eindrücklich zu beobachten, welche skitechnischen Kunststücke diese Athleten am stotzigen Hang vollbringen. Und dieses Mal hat sich mir auch etwas Anderes offenbart.
Blenden wir zurück: Am Mittwoch vor den Renntagen meldeten die Wettervorhersagen für den Samstag Niederschlag und Nebel. Nicht gut für einen Riesenslalom. Die Rennverantwortlichen sahen sich gezwungen, das Rennwochenende umzustellen und den Slalom, der bei schwierigen Wetterverhältnissen eher durchgeführt werden kann, auf den Samstag vorzuverlegen. Am Sonntag konnte mit idealen Bedingungen für einen Riesenslalom gerechnet werden. Der Abtausch der Rennen hatte aber natürlich Folgen. Wer sein Ticket für den Sonntag kauft, will einen Slalom sehen, wer den Riesenslalom erleben will, zahlt mehr und kommt am Samstag auf seine Kosten. In Anbetracht der verbleibenden kurzen Zeit war es undenkbar, einen Tausch der Tickets vorzunehmen. Die Verantwortlichen standen vor einer schwierigen Wahl: Am Programm festhalten und mit grosser Wahrscheinlichkeit den Riesenslalom absagen müssen, oder einen mutigen Entscheid fällen und riskieren, die Fans zu enttäuschen? Der Entscheid fiel zugunsten des Abtauschs. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht alle im Team gleichermassen überzeugt waren. Sicher gab es verschiedene Überlegungen und Abwägungen.
Viele anspruchsvolle Fans beschwerten sich lauthals, sie hätten ein Anrecht darauf, Odermatt beim Riesenslalom zu sehen, und sie drohten mit Konsequenzen. Diese Anspruchsvollen übten viel Druck aus und erhielten reichlich mediale Aufmerksamkeit. Gleichwohl liessen sich die Verantwortlichen in Adelboden nicht auseinanderdividieren. Sie zeigten Rückgrat, hielten am Beschluss fest und widerstanden allen Wellen der Empörung. Man konzentrierte sich auf die vielen Dinge, die vor dem Rennen zu tun waren. Man behielt den Fokus und unterstützte einander. Einzelinteressen wurden zurückgestellt. Alle wussten: Wir stehen die schwierige Situation gemeinsam durch. Es zählt das Team.
Schliesslich gab das Wetter den Weltcup-Verantwortlichen vollkommen recht: Am Samstag Nebel und Schnee – der Slalom konnte gerade noch durchgeführt werden. Für den Riesenslalom am Sonntag ein Wintermärchentag. Und der Coup: Doppelsieg für die Schweizer Odermatt und Meillard!
Warum ich Ihnen das erzähle? Wer das Gesamtwohl im Auge hat, muss das Einzelinteresse zurückstellen. Das nennt sich Gemeinsinn.
Keine weiteres Geldhorten auf Kosten der Steuerzahler!
Fraktionserklärung der FDP vom 14. Januar 2025 im Zusammenhang mit den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank
Die FDP akzeptiert keine weitere Gewinnanhäufung des Kantons auf Kosten der Steuerzahler!
Die freisinnige Grossratsfraktion hat in der AFP-Debatte im vergangenen November eine Steuersenkung von 3 Prozentpunkten verlangt. Der Regierungsrat hat sich gemeinsam mit der Mitte und der Ratslinken vehement gewehrt und behauptet, dies sei fahrlässige Finanzpolitik und für den Aargau nicht verkraftbar.
Schwarzmalerei, weil man die fiskalische Entlastung der Bevölkerung verhindern wollte. Wir haben damals auch unsere Forderung platziert, im 2025 eine Senkung von 10 Prozentpunkten vorzunehmen. Mit der nun angekündigten SNB-Ausschüttung von 162 Millionen wird diese Forderung bestätigt. Es ist allerhöchste Zeit, die Steuern zu senken – und zwar deutlich. Der Aargau schwimmt im Geld und ist schuldenfrei. Die Ausgleichsreserve knackt nun definitiv die Milliardengrenze. Mittlerweile hat dies auch die Mitte realisiert.
Es zeigt sich auch, dass unsere Forderung, die Steuergesetzrevision rascher umzusetzen berechtigt war. Es gibt keinen Grund abzuwarten. Leider stand die FDP damit im Grossen Rat alleine. Die aktuellen Umstände bestätigen unseren Kurs in aller Klarheit und bestärken uns, im neu zusammengesetzten Grossen Rat vehement auf Steuersenkungen und Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen hinzuarbeiten.
Wir müssen deshalb eine "Steuerbremse" einführen. Der Regierungsrat soll einen Mechanismus aufzuzeigen, der je nach Kriterien anstelle einer Rückvergütung direkt eine Steuersenkung auslöst. Dieser Mechanismus soll analog der Schuldenbremse konzipiert werden, also quasi als "Steuerbremse".
Fazit: wir müssen drei Dinge tun. Erstens, Steuern senken; zweitens, eine Steuerbremse einführen und drittens die Steuerrückvergütung umsetzen, damit Exzesse verhindert werden.
Motion für Baubewilligungspflicht für Grossveranstaltungen wird zurückgezogen
In einer Motion hatten Grossrätinnen und Grossräte aus GLP, Mitte, SP, Grünen, EVP und mit Sprecher Matthias Betsche (GLP) gefordert, dass für Grossveranstaltungen ausserhalb der Bauzone (bspw. Argovia Fäscht) die Massnahmen und Vorkehrungen amtlich publiziert werden. In Fällen, in denen die Umstände (bspw. Erhaltung Bodenfruchtbarkeit, Schutz von bedrohten Pflanzen und Tieren) erfordern, soll ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Der Regierungsrat war bereit, die Motion in abgeschwächter Form als Postulat entgegen zu nehmen. nDie FDP-Fraktion hätte auch eine Entgegennahme als Postulat abgelehnt, da mit einer solchen Regelung ein völlig unverhältnismässiges Bürokratiemonster geschaffen worden wäre, statt die wenigen Einzelfälle bilateral und pragmatisch zu lösen. Die Abstimmung erübrigte sich letztlich, da die Motionäre ein Einsehen hatten und den Vorstoss zurückzogen.
Fakt ist: Wenn eine grössere Veranstaltung in einer Gemeinde durchgeführt werden soll, wird das bereits Jahre vor dem Veranstaltungstermin mit den Behörden und Landeigentümer oder Pächter besprochen. Dies aus dem einfachen Grund, dass sich der Veranstalter von Sportanlässen, etwa einem Turnfest, für die Durchführung beim Turnverband bewerben muss. Die Gemeindebehörden und Landeigentümer oder Pächter wissen, wo es problematische Gebiete in ihrer Gemeinde hat und berücksichtigen diese auch. Daher ist eine Baubewilligung nicht nötig und diese Mortion tritt die Freiwilligenarbeit in den Vereinen mit Füssen.
Überdies: Wann sollte denn die Baubewilligung Eingereicht werden? X Jahre vor dem Durchführungstermin bei der Bewerbung? Müsste, denn anders ginge es nicht! Eine Bewerbung ohne Planungssicherheit macht keinen Sinn.
Vorstoss fernab der Realität
Das bedeutet, dass Jahre vor dem Anlass Festzelte und Bauten, die für ein bis zwei Wochen stehen bleiben, Zentimetergenau in das Baugesuch aufgenommen werden müssen und können später nicht ohne neue Baubewilligung verschoben werden. Welcher Verein wird dann in Zukunft noch ein Turn- oder Schwingfest durchführen?
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Veranstalter von Grossanlässen alles daran setzen, ihren Anlass umweltschonend und nachhaltig durchzuführen. Eine solche Motion ist nicht liberal und schlicht nicht umsetzbar. Die FDP-Fraktion war sich einig, dass ein solcher Vorstoss in jedem Fall abgelehnt werden muss, ob als Motion oder Postulat.
Es ist erfreulich, dass die Motionäre die unnötige und übertriebene Motion zurückgezogen haben. Die FDP wird weiter vehement gegen solche bürokratischen Auswüchse kämpfen.
Abstimmung vom 9. Februar 2025: Parole FDP.Die Liberalen Aargau
Volksinitiative vom 21. Februar 2023 "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)" NEIN
Überdeutlich lehnt der Grosse Rat die Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau" ab
Der Grosse Rat hat die Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau" mit 97 zu 35 Stimmen klar abgelehnt. Betriebliche Analysen belegen, dass es hierzulande keine systematische Lohndiskriminierung gibt!
Manchmal lassen politische Vorschläge tief blicken. Eben noch wollten SP und Grüne mit einer Standesinitiative die Aargauer Industrie "fit for future" machen. Jetzt fordern sie genau das Gegenteil: Mehr Vorschriften und ausgerechnet für ein Problem, das es so gar nicht gibt!
Wir alle wollen Lohngleichheit von Frauen und Männern. Das ist unbestritten und längst Realität. Als Unternehmer weiss ich: Es zählt die Leistung, nicht das Geschlecht.
Lohndiskriminierung aus gesamtwirtschaftlichen Statistiken abzuleiten, kann nur scheitern. Zu hoch sind die Daten aggregiert und entscheidende Faktoren wie Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrüche bleiben unberücksichtigt.
Aussagekräftig sind einzig betriebliche Lohnanalysen, die tatsächlich vergleichbare Tätigkeiten in einem Unternehmen erfassen. Diese sind ab 100 Mitarbeiter alle 4 Jahre verpflichtend und sie zeigen: Von Ungleichbehandlung beim Lohn kann keine Rede sein!
Keine systematische Lohndiskriminierung
Die Universität St. Gallen hat 2021 in einer Untersuchung von 120'000 Beschäftigten bestätigt, dass in 97 Prozent der Fälle die unerklärten Unterschiede unterhalb der Toleranzschwelle von 5 Prozent liegen. Andere Studien kommen zu ähnlich guten Ergebnissen. Eine Aargauer Beratungsfirma stellte 2022 bei 222 Betrieben mit 161’000 Mitarbeitern eine Lohndifferenz von nur 3,7 Prozent fest.
Das sind solide Ergebnisse: Somit gibt es keine systematische Lohndiskriminierung!
Keine weitere Fachstelle nötig
Eine kantonale Fachstelle für Gleichstellung wäre mit hohen Kosten für die Steuerzahler und noch mehr Aufwand für KMU verbunden. Lassen wir die Unternehmen ihre Arbeit machen. Nur produktive Unternehmen können Frauen und Männern gute Löhne zahlen.
Die FDP Fraktion hat einstimmig «Nein!» gesagt. Papier wird wahrlich schon genug produziert.
Kredit für Fortführung des Projekts "Mentorat begleiteter Berufseinstieg" genehmigt
FDP wehrt sich erfolglos gegen Zusatzentschädigung für Mentorinnen und Mentoren
An der Pädagogischen Hochschule kann ein Studium mit integriertem Berufseinstieg absolviert werden. Es richtet sich an fortgeschrittene Studentinnen und Studenten sowie an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die neben der Ausbildung an der Fachhochschule auch in den Schulen erste Praxiserfahrungen sammeln. Mit dem Projekt "Mentorat begleiteter Berufseinstieg" erhalten diese angehenden Lehrerinnen und Lehrer an jener Schule, wo sie arbeiten, eine Mentorin bzw. einen Mentoren, die sie beim Berufseinstieg unterstützen. Für diesen Aufwand erhalten die Mentoren eine zusätzliche Wochenlektion entschädigt.
Die FDP bemängelt die fehlende Praxistauglichkeit der Lehrerinnen und Lehrer schon lange. Wir sind deshalb der Auffassung, dass der begleitete Berufseinstieg mit einem Arbeitspensum an der Schule parallel zur Ausbildung ein gutes Instrument ist, um diesen Praxisbezug herzustellen. Dennoch bietet das heutige System deutliches Optimierungspotenzial. Eine Mehrheit des Grossen Rats wollte deshalb das Projekt nicht verstetigen, sondern begrenzte den Verpflichtungskredit auf vier Jahre. In dieser Zeit sollen diverse Optimierungen geprüft und umgesetzt werden. Parallel zur Behandlung dieses Geschäfts reichte die FDP bereits eine erste Motion dazu ein.
Branchen sind selber verantwortlich für Berufsnachwuchs
Eine Mehrheit der FDP-Fraktion vertrat die Haltung, dass jede Branche selber für den Berufsnachwuchs verantwortlich ist und ein eigenes Interesse daran hat, junge Leute in die Berufswelt aufzunehmen und auszubilden. Es ist störend, dass die Lehrerinnen und Lehrer für diese wichtige Aufgabe zusätzlich entschädigt werden sollen. Der Grosse Rat lehnte es aber ab, den Kredit aus diesen Gründen ganz abzulehnen.
Die FDP-Fraktion wird sich in der kommenden Legislatur vertieft mit der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen, damit der Praxisschock gelindert werden kann und damit junge Berufsleute nicht nach wenigen Jahren ausgebrannt den Beruf wechseln.
Keine starre Mietzins-Obergrenze in der Sozialhilfe
Die FDP-Fraktion hat sich gegen das Postulat 24.264 ausgesprochen, welches eine kantonale Regelung der Mietobergrenzen in der Sozialhilfe nach dem Vorbild der Ergänzungsleistungen fordert. Der Grosse Rat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat den Vorstoss mit 69 Nein zu 65 Ja abgelehnt.
Folgende Punkte waren zentral in der Argumentation:
Anerkennung des Problems: Die FDP teilt die im Postulat beschriebene Problematik, dass die Mietzinsrichtlinien in manchen Gemeinden nicht dem aktuellen Wohnungsmarkt entsprechen. Dies führt zu einer Mehrbelastung von Sozialhilfeempfängern und kann ungerechtfertigte Zu- und Wegzüge verursachen.
Lösung im Vollzug, nicht in der Gesetzgebung: Die FDP sieht den Handlungsbedarf jedoch nicht in einer neuen Gesetzgebung, sondern in der korrekten Anwendung der bestehenden Bestimmungen (§15b SPV). Diese schreibt bereits vor, dass die Mietzinsrichtlinien ortsüblich und günstig sein müssen und regelmässig überprüft werden sollen.
Kritik an kantonalen Obergrenzen: Die Einführung von kantonalen Mietobergrenzen lehnt die FDP als nicht zielführend ab. Gemeinden, die ihre Aufgaben im Vollzug bisher nicht korrekt wahrgenommen haben, würden dies auch weiterhin nicht tun. Gemeinden, die die Richtlinien korrekt anwenden, würden durch starre Obergrenzen unnötig eingeschränkt.
Negative Folgen befürchtet: Die FDP befürchtet, dass kantonale Obergrenzen in Gemeinden mit hohem Mietniveau zum Nachteil von Sozialhilfeempfängern sein könnten. Zudem könnten diese Obergrenzen als Referenz für Vermieter dienen und so die Mietpreise generell in die Höhe treiben.
Fokus auf Selbstregulierung und Aufsicht: Die FDP setzt auf die Selbstregulierung der Gemeinden und eine verstärkte Aufsichtstätigkeit durch den Kanton, um die Ortsüblichkeit und die regelmässige Überprüfung der Mietzinsrichtlinien sicherzustellen.
Konstruktiver Vorschlag: Um die Aufsichtsproblematik in der Sozialhilfe zu verbessern will die FDP einen neuen Vorstoss ausarbeiten, der die Problematik im Sinne der Aufsicht und somit mit der Umsetzung des bereits heute geltenden Rechts anpackt.
Fazit: Die FDP spricht sich gegen starre kantonale Mietzins-Obergrenzen in der Sozialhilfe aus und setzt stattdessen auf die korrekte Anwendung der bestehenden Gesetze, die entweder durch Selbstregulierung der Gemeinden oder eine verstärkte Aufsicht durch den Kanton sichergestellt wird.
Aktuelle Vorstösse aus der FDP-Fraktion
Lohnabzug für unqualifizierte Lehrpersonen soll bei Schulen bleiben Motionder Fraktionen FDP (Sprecherin Jeanine Glarner) und SVP sowie Uriel Seibert (EVP)
Heute kann bei unqualifizierten Lehrpersonen ein Lohnabzug getätigt werden, der dann aber beim Kanton verbleibt. Mit einer Motion verlangen wir, dass dieses Geld aus dem Lohnabzug den Schulen vor Ort zur Verfügung steht, damit sie dieses Geld für die Schul- und Qualitätsentwicklung, die Weiterbildung von Lehrpersonen oder für Prämien an die Mentoren einsetzen kann. Ganz, wie es je nach Gegebenheiten vor Ort sinnvoll und richtig ist. Ansonsten besteht kein Anreiz für die Schulen, angehende Lehrerinnen und Lehrer auszubilden.
Medizinische Grundversorgung stärken Interpellation von Grossrat Dr. Tobias Hottiger und weiteren Ratsmitgliedern
Nächstes Jahr sollen der neue ärztliche Einzelleistungstarif TARDOC sowie ambulante Pauschalen gleichzeitig eingeführt werden – und zwar kostenneutral. Momentan kann noch niemand abschliessend beurteilen, welche Folgen dieser Schritt für das ganze System haben wird. Der Regierungsrat soll darlegen, ob er im Rahmen dieses Prozesses Einfluss darauf nehmen kann, damit die Grundversorgung – insbesondere in den Randregionen – im Kanton Aargau gestärkt wird.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Beide Vertreter der Zofinger FDP-Grossratsdelegation, Sabina Freiermuth und Tobias Hottiger, erschienen am Dienstag in Grün gekleidet zur Fraktions- und Grossratssitzung und mussten sich dafür einige spöttische Bemerkungen aus den eigenen Reihen anhören. Etwa, ob das jetzt eine Reminiszenz an einen ehemaligen FDP-Nationalrat sei oder ob man sich beim Zofinger Freisinn sich jetzt ein (textiles) grünes Mäntelchen umlegen wolle. Die beiden Angesprochenen nahmen es mit einem gelassenen Lachen zur Kenntnis. Im Wissen, das solcherlei Diskussionen in der FDP Aargau in politischen Runden ausgetragen werden, unabhängig von der Bekleidungsfarbe. Und in der Überzeugung, dass es für eine nachhaltige und ökologische freisinnige Politik weder grün in bei der Bekleidung noch im Parteinamen braucht.
Als Vertreter der "Original-Grünen" kritisierte Grossrat Andreas Fischer Bargetzi in einem Votum zur Lohngleichheitsinitiative die Rückständigkeit der Lohnpolitik im Kanton Aargau und das obwohl man "das Jahr 2024" schreibe. Da darf man sich fragen, ob am 14. Januar 2025 (gemäss gregorianischem Kalender) für die Grünen eine andere Zeitrechnung gilt oder ob die Vertreter der Öko-Fraktion eventuell auch politisch in der Vergangenheit hängen geblieben sind. Das Wahlresultat bei den Grossratswahlen vom Oktober 2024 könnte zumindest diese Vermutung aufkommen lassen.
SP-Grossrätin Carol Demarmels, hauptberuflich Dozentin für Mathematik, neigt in ihren Voten bisweilen auch zu einem Vorlesungsstil und wartet gerne mit allen möglichen Formeln und Statistiken auf. FDP-Vertreter Adrian Schoop fragte sich deshalb bei der Debatte zur Lohngleichheit, ob der Name "Deformels" nicht besser zu ihr passen würde. Die Angesprochene nahm dies mit der Bemkerung entgegen, ihr Name sei Demarmels und korrigierte die von Vorredner Schoop verwendete Betonung des im Mittelland nicht alltäglich geläufigen Namens. Sie verzichtete in ihrem weiteren Votum zwar weitgehend auf Formeln und Statistiken, verlor sich dann aber doch in einer gelinde gesagt "technischen" Argumentation. Die Vorlesung von Dozentin Demarmels fand kein Gehör oder zumindest keine Mehrheit. Der Rat empfiehlt die Lohngleichheitsinitiative sehr deutlich zur Ablehnung.
Dass den linken Parteien die im Dezember beschlossene Steuergesetzrevision ein Dorn (oder eher ein ganzer Dornenbusch) im Auge ist, ist hinlänglich bekannt. Sie haben dagegen auch erfolgreich das Behördenreferendum ergriffen, womit es am 18. Mai zu einer Volksabstimmung kommt. Nun wollen sie mit einer Motion das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie mittels eines Moratoriums ganz auf Eis legen. Dies unter Vorbringung des Arguments, dass die im Bundesparlament diskutierte mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts zu stark veränderten Rahmenbedingungen im Steuerwesen führen könnte. Und weil die Zeit aus Sicht der Fraktion von SP und Grünen eilt, stellten sie auch gleich einen Antrag auf Dringlicherklärung der Motion, den SP-Co-Fraktionspräsident Rolf Schmid mit Berufung auf die demokratischen Prinzipien begründete. Andy Steinacher (SVP) sprach sich für die bürgerliche Seite gegen den Dringlichkeitsantrag aus. Bei der nachfolgenden Abstimmung stimmte eine deutliche Mehrheit gegen die Dringlichkeit. Wobei ausgerechnet Steinacher zuerst den falschen Knopf (grün statt rot) drückte und die Dringlichkeit befürwortete. Dies veranlasste SVP-Fraktionspräsident Pascal Furer zum Zwischenruf, ob denn in seiner Fraktion einer farbenblind sei. Das zeigte Wirkung, Steinacher korrigierte sein Abstimmungsverhalten innert des 20-sekündigen Abstimmungscountdowns, und ein farblich einheitliches Abstimmungsdiagramm im bürgerlichen Lager war Tatsache. Ratsflüsterer