Wichtiger denn je: Wirksame und praxisnahe Bildung
Liebe Freisinnige
In den letzten Tagen habe ich wieder einmal die Freuden und Leiden politischer Arbeit hautnah erlebt.
Das Bildungspapier mit 17 Forderungen, welches die Delegierten am Parteitag in Möriken-Wildegg (Danke, Frau Gemeindeammann Jeanine Glarner, für die Gastfreundschaft!) verabschiedet haben, wirft hohe Wellen. Die Volksschule ist ein Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger betrifft und bewegt.
Freude über mannigfachen Dank
Erfreulich ist, dass die überwiegende Mehrheit der Reaktionen – sowohl parteiintern als auch extern, sowohl von Lehrerinnen und Schulleitern als auch von Eltern – sehr positiv, teilweise fast euphorisch waren. Diese Rückmeldungen von direkt Betroffenen zeigen, dass die FDP mit ihren Forderungen auf dem richtigen Weg ist. Im Aargau haben wir bereits im letzten Herbst ein Vorstosspaket zu verschiedenen Bildungsthemen eingereicht. Weitere sind in Erarbeitung und folgen demnächst. Noch immer wird an der Volksschule viel gute Arbeit geleistet. Da und dort gibt es aber Fehlentwicklungen, die besser heute als morgen angegangen werden müssen. Unsere Volksschule ist für den Kitt in der Gesellschaft, die Wirtschaft und den Erfolg der Schweiz von allergrösster Bedeutung. Nur wenn es uns gelingt, Kinder und Jugendliche aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten fundiert und praxisnah auszubilden, sind wir in der Lage, unser Land in eine gute Zukunft zu führen.
Zoff wegen Mitte und GLP
So richtigen Zoff gab es im Grossen Rat. Gemäss Antrag des Regierungsrates sollten die Familienzulagen im Aargau um 10 Franken erhöht werden, was die FDP im Sinne eines Kompromisses unterstützte (vgl. untenstehender Artikel von Tobias Hottiger). In einer Debatte, die einem Bazar glich, wollte die GLP den Mindestansatz um 40 Franken erhöhen, die Mitte warf wahlkampfgeflissen 25 Franken in die Waagschale. Eine Erhöhung von 40 Franken würde die Aargauer Unternehmen – diese haben die Mehrkosten allein zu stemmen! – zusätzliche 60 Millionen Franken kosten. Da frage ich mich echt, wie sich solche Parteien als unternehmerfreundlich und liberal bezeichnen können, ohne dabei rot zu werden! Am Schluss setzte sich der Antrag über 25 Franken durch. Da lässt sich für die zweite Beratung nur noch Besinnung herbeiwünschen.
Damit wissen Sie wieder einmal genau, welche Fraktionen wie ticken. Hoffentlich erinnern sich die Wirtschaftsverbände daran, wenn sie ihre Empfehlungen für die Grossratswahlen vom Herbst bekanntgeben.
Mehr Freiheit. Mehr Sicherheit. Mehr Zukunft. FDP wählen.
Mit einer Spende über den beistehenden TWINT-QR-Code unterstützen Sie gezielt die Wahlkampagne der FDP Aargau für die kantonalen Wahlen am 20. Oktober.
Steuern dienen zur Finanzierung staatlicher Leistung – Nicht zum Äufnen der Staatskasse
Die FDP nimmt das positive Jahresergebnis 2023 des Kantons Aargau mit Genugtuung zur Kenntnis. Der siebte Überschuss des Kantons in Folge ist erfreulich, da er ohne Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zustande kommt. Der Kanton ist überdies seit letztem Jahr schuldenfrei, was die Bilanz stärkt.
Die von der FDP lancierten und vom Souverän beschlossenen Steuergesetzrevisionen greifen, wie die Entwicklung des Steuersubstrats eindrücklich zeigt. Diesen erfolgreichen Kurs liberaler Finanzpolitik gilt es langfristig fortzuführen, um einen starken Mittelstand und gesunde KMU im Aargau zu erhalten. Mit der nächsten, nun aufgegleisten Steuergesetzrevision gilt es, den zunehmend finanziell unter Druck stehenden Mittelstand zu entlasten.
Korrekte Budgetierung näher an der Realität
Das Budget 2023 wurde vom Grossen Rat auf Antrag des Regierungsrates mit einem Negativsaldo von rund 300 Millionen Franken beschlossen, der effektive Abschluss beträgt nun fast plus 120 Millionen Franken. So erfreulich dies für die Kantonsfinanzen ist, so unschön ist aus politischer Sicht die enorme Budgetabweichung von weit über 400 Millionen Franken oder 7,8 Prozent. Für 2024 ist ein Minus von 230 Millionen Franken eingestellt, in den Planjahren bis 2028 sind weitere massive Defizite in Aussicht. Bei aller Vorsicht in der Prognose ist davon auszugehen, dass diese Zahlen zu pessimistisch sind. Die Budgetierungen des Regierungsrates waren in der Vergangenheit konsequent massiv zu pessimistisch. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er die Ausgaben näher an der Realität budgetiert und künftig davon absieht, grosse Sicherheitsmargen auf der Kosten- wie auch auf der Einnahmenseite einzubauen. Es mag die Handlungsspielräume der Exekutive erhöhen, ist aber nicht ehrlich gegenüber von Parlament und Bevölkerung.
Jetzt die Steuern senken!
Die FDP verlangt vom Regierungsrat korrekte Prognosen und ausgeglichene Budgets. Immer wiederkehrende Überschüsse sind genauso wenig generationengerecht wie stetige Defizite. Bei stetigen Überschüssen erhalten die aktuellen Steuerzahler keine staatlichen Leistungen im Gegenwert ihrer Steuerausgaben. Steuern dienen zur Finanzierung staatlicher Leistungen und nicht zum Äufnen der Staatskasse!
Wider den Investitionsstau
Die ausgabenseitigen Herausforderungen in näherer Zukunft sind aber auch immens. Themen wie die grossen Migrationsbewegungen, die anstehenden kantonalen Grossinvestitionen im Bereich Bildung und die ungebremst wachsenden Gesundheitskosten dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Die notwendigen staatlichen Investitionsprogramme sind – selbstverständlich mit der notwendigen ausgabenseitigen Zurückhaltung bei der Planung und Projektierung – zeitnah umzusetzen und nicht an die kommenden Generationen zu delegieren.
Eine strikte Ausgabendisziplin ist und bleibt weiterhin zentral, der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren.
Technologieneutralität in Sichtweite
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Grosser Rat stimmt Verkehrssteuergesetz zu
Das Verkehrssteuergesetz nahm die letzte Hürde und wurde im Grossen Rat deutlich gutgeheissen. Davor stellte die SVP-Fraktion einen Rückweisungsantrag. Dabei kam der Regierungsrat im Hinblick auf die 2. Beratung bereits dem Gewerbe entgegen, indem bei Lieferwagen wie bisher die Nutzlast besteuert und die Fälligkeit neu per 1. Januar 2025 datiert wird. Die Umsetzung der Gesetzesrevision erfolgt saldoneutral.
Das Gesetz hat das Ziel, die Verbrenner- und elektrisch betriebenen Fahrzeuge gleich zu stellen. Dabei soll es gesamthaft zu keinen Mehr- oder Mindereinnahmen führen. Unter diesen Umständen ist klar, dass es immer Fahrzeuge gibt, welche relativ gesehen teurer oder günstiger werden. Die SVP-Fraktion störte sich insbesondere daran, dass vereinzelte leichte Sportwagen günstiger, jedoch schwere Familienwagen teurer werden. Unter dem Strich – und das war auch für die FDP-Fraktion wichtig – bleibt der Sportwagen teurer als ein Familienwagen. Der Rückweisungsantrag für die Änderung der Berechnungsgrundlagen wurde mit 94 zu 40 Stimmen abgelehnt.
Keine Lenkungsabgabe möglich
Die Verkehrssteuer, jährlich im Durchschnitt ungefähr 300 Franken, ist im Verhältnis zu allen anderen Kosten eines Fahrzeuges vernachlässigbar. Der TCS weist beispielsweise bei der Kostenaufteilung die Steuer gar nicht explizit aus. Entsprechend kann über die Verkehrssteuer gar keine Lenkungsabgabe erzielt werden. Der Grosse Rat hat das Grosse und Ganze im Auge behalten: Technologieoffenheit und Saldoneutralität. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 113 zu 20 Stimmen komfortabel.
Nachdem in den vergangenen Jahren bei der Beratung des Dekrets zur Prämienverbilligung jeweils fast wie an einem Basar gefeilscht wurde, war die Ausgangslage dieses Mal sehr klar. Der Grosse Rat sprach sich für den Vorschlag des Regierungsrats aus und stimmte dem Kantonsbeitrag von 169,8 Millionen Franken für das Jahr 2025 einstimmig zu.
Der Grosse Rat legt jährlich mittels Dekret die Höhe des Kantonsbeitrages für die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Folgejahr fest. Auch die FDP steht grundsätzlich hinter dem System der Prämienverbilligungen. Damit dieses weiterhin von der Gesellschaft getragen und akzeptiert wird, darf man die Solidarität allerdings nicht überstrapazieren.
Die Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative am 9. Juni 2024 hat gezeigt, dass das Stimmvolk skeptisch ist, wenn man es mit den Umverteilungsmassnahmen übertreibt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag tritt nun eine Lösung in Kraft, mit der ebenfalls mehr Geld für die Bezügerinnen und Bezüger zur Verfügung steht. Allerdings wird die angeschlagene Bundeskasse geschont, die bei Annahme der Volksinitiative die finanzielle Hauptlast hätte tragen müssen.
Gut 450 Millionen Franken werden verteilt
Im Kanton Aargau führt auch der indirekte Gegenvorschlag zu einer Mehrbelastung des Finanzhaushalts. Die vorgeschriebene Herleitung des auszurichtenden Betrags ist relativ kompliziert. Unter dem Strich resultierte die beeindruckende Summe von 450,6 Millionen Franken, die an die Anspruchsberechtigten im Kanton Aargau ausbezahlt wird. Der Bund kommt voraussichtlich für 280,8 Millionen Franken davon auf, der Kanton bezahlt 169,8 Millionen Franken.
Für alle Fraktionen im Grossen Rat war klar, dass man die Entscheidung des Stimmvolks bzw. des Bundesgesetzgebers akzeptiert und an diesem Betrag nicht rüttelt. Dementsprechend wenig Diskussionen gab es bei der Beratung. Schliesslich stimmte der Grosse Rat dem Dekret zur Prämienverbilligung 2025 einstimmig zu.
Der Grosse Rat beschloss in der ersten Beratung zum Familienzulagengesetz eine deutliche Erhöhung der Ansätze und damit erhebliche Mehrkosten für die Wirtschaft – gegen den Willen der FDP. Gezielte Massnahmen für betroffene Familien wären sinnvoller, statt einfach Geld mit der Giesskanne zu verteilen.
Die Mindestansätze für Familienzulagen werden auf Bundesebene festgelegt. Momentan betragen sie monatlich 200 Franken für die Kinderzulage und 250 Franken für die Ausbildungszulage. Für die Finanzierung sind zum allergrössten Teil die Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden verantwortlich. Aktuell gelten im Kanton Aargau die Mindestansätze, so wie z.B. in den Nachbarkantonen Basel-Land und Solothurn.
Der Regierungsrat beantragte in seiner Botschaft eine Erhöhung von Kinder- und Ausbildungszulagen um je 10 Franken, was für Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende bereits geschätzte jährliche Zusatzkosten in der Höhe von 15,1 Millionen Franken ausmachen würde. Die vorberatende Kommission GSW hatte anschliessend sogar eine Vervierfachung der Erhöhung um je 40 Franken vorgeschlagen. Und während der Beratung im Grossen Rat brachte die Mitte-Fraktion einen weiteren Antrag auf eine Erhöhung um je 25 Franken ein.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Für die FDP war rasch klar, dass es in der Debatte in erster Linie um Schadensbegrenzung ging. Nach einer sehr emotional geführten Beratung konnte immerhin die Erhöhung um je 40 Franken, nicht aber jene um je 25 Franken verhindert werden. Die Stimmen der FDP- und der SVP-Fraktion sowie eines einzigen wirtschaftsfreundlichen Mitte-Vertreters reichten knapp nicht. Bei der finalen Gegenüberstellung der Erhöhung um je 10 Franken vs. jene um je 25 Franken unterlag man mit 64 zu 68 Stimmen.
Es ist unbestritten, dass es auch im Kanton Aargau Familien gibt, die in finanziell sehr bescheidenen Verhältnissen leben. Die Politik wäre allerdings gut beraten, für solche Fälle Instrumente zu schaffen, die eine gezielte finanzielle Unterstützung solcher Familien ermöglichen. Einfach Geld mit der Giesskanne an alle auszuschütten, ist keine gute Idee. Das ist ineffizient und belastet die Unternehmen.
Noch ist das letzte Wort zu diesem Geschäft allerdings nicht gesprochen. Das Gesetz wird noch einmal im Grossen Rat beraten, bevor es dann – nach Ablauf der Referendumsfrist – voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten wird.
Aktuelle Vorstösse aus der FDP-Fraktion
Aufteilung der Pflegerestkosten neu regeln Motion von Grossrat Dr. Tobias Hottiger und weiteren Ratsmitgliedern
Unter den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen werden Gemeinden mit vielen Angeboten zum Wohnen im Alter mit überproportional hohen Pflegerestkosten bestraft. Das unterläuft die Bemühungen des Kantons, älteren Menschen möglichst lange den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Angesichts der demografischen Entwicklung braucht es zunehmend Angebote zum Wohnen im Alter. Die Motion verlangt, sämtliche im Kanton anfallenden Restkosten für die stationäre Pflege den Gemeinden nach Massgabe derer Einwohnerzahl zu verrechnen. Das würde einen negativen Anreiz für die Realisierung einer seniorengerechten Infrastruktur beseitigen.
Auswirkungen der eidg. Klimainitiative auf die Steuererträge des Kantons aufzeigen Interpellationvon Grossrat Silvan Hilfiker
Mit der Interpellation wird der Regierungsrat gebeten, darzulegen, inwieweit der Kanton und seine Gemeinden bei einer Annahme der eidgenössischen Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" betroffen wären. Basierend auf den zur Verfügung stehenden Steuerdaten sollen insbesondere die finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden abgeklärt und abgeschätzt werden.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Angesichts der (endlich) sommerlichen Temperaturen am Dienstag erlaubte Grossratspräsidentin Mirjam Kosch gleich zu Sitzungsbeginn eine Tenüerleichterung. Für die Männer gälte als Referenz Vizepräsident 1 Markus Gabriel, so die Vorsitzende. Der Besagte liess sich nicht zweimal bitten und entledigte sich umgehend Krawatte und Veston. Die Männer im Halbrund folgten seinem Beispiel zuerst eher zögerlich, mit ansteigender Hitze im Verlauf des Tages stieg die Zahl der krawattenlosen und hemdsärmligen Ratsmitglieder aber merklich. Wobei sich bei gewissen Grossräten der linken Ratshälfte sich die Tenü-Frage gar nicht erst stellte, da formelle Kleidung nicht Bestandteil ihrer Garderobe ist. Immerhin: In Badehosen und Flipflops erschien niemand zur Sitzung.
Ende Juni lädt die Stadt Aarau die Mitglieder von Grossem Rat, Regierungsrat sowie die anwesenden Pressevertreter in der Mittagespause der Grossratssitzung traditionell zum Lunch beim Haus zum Schlossgarten ein. Ebenso traditionell meint es Petrus an diesem Dienstag eigentlich immer gut und liess auch dieses Jahr nach einem nasskalten Juni die Sommersonne scheinen, was auch Stadtpräsident und FDP-Grossrat Hanspeter Hilfiker strahlen liess. Grossratspräsidentin Mirjam Kosch konnte sich in ihren Dankesworten einen kleinen Seitenhieb auf die chaotischen Zustände beim Verkauf der Bankettkarten für den Aarauer Maienzug nicht verkneifen und lobte die Ratsmitglieder, dass alle ihren Badge mitgebracht hatten und so nach akribischer Prüfung durch den in corpore anwesenden Stadtrat nicht in den Verdacht kamen, Bankettschmarotzer zu sein.
Nachdem die Ratsvorsitzende am Vormittag wiederholt zu mehr Ruhe im Saal gemahnt hatte, lobte sie am Nachmittag die Disziplin der Ratsmitglieder und stellte die (unbeantwortete) Frage in den Raum, ob dies wohl am beim Mittagessen kredenzten Aarauer Stadtwein oder doch am mangelnden Sauerstoff im Ratssaal liege. Um zumindest zweiterer Möglichkeit aktiv entgegenzuwirken, liess die Präsidentin die Türen zum Foyer öffnen.
Die Wirkung blieb nicht aus. Die Debatte um die Erhöhung der Familienzulagen war lebhaft und emotional, um nicht zu sagen "gehässig". Als Hampi Budmiger als Sprecher der GLP seine Partei als "wirtschafts- und familienfreundlich" bezeichnete und eine Erhöhung der Zulagen um 40 Franken verlangte, erntete er von der rechten Ratshälfte Gelächter, worauf Budmiger sich erkundigte, ob denn jemand einen Witz erzählt habe. Als er dann auch noch schwadronierte, dass eine Erhöhung der Familienzulagen eine Erhöhung der Fruchtbarkeitsziffer bewirke, sah sich FDP-Grossrat Tobias Hottiger zu einer Reaktion gezwungen und bezweifelte unter Heiterkeit des Saales, dass der Ethikrat einer solchen Studie zustimmen könnte. Bei aller Verbissenheit der Debatte: Für Momente der Erheiterung war gesorgt, gewollt oder ungewollt. Ratsflüsterer