Aargauer Bericht aus Bundesbern 2/24 Informationen über die Frühlingssession von der Aargauer FDP-Delegation im Ständerat und Nationalrat 15. März 2024
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Geldverteilung ohne Gegenfinanzierung ist nicht akzeptabel
Am 3. März stimmte die Schweizer Bevölkerung der Einführung einer 13. AHV-Rente zu und lehnte die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ab. Das Resultat der Volksabstimmungen ist ohne Wenn und Aber zu akzeptieren und die 13. AHV-Rente ab 2026 umzusetzen. Nicht geklärt ist aber die Gegenfinanzierung von bis zu 5 Milliarden Franken. Bereits steht mit der Prämien-Entlastungs-Initiative das nächste linke, finanzpolitische Abenteuer auf der Agenda. Die FDP wird alles daransetzen, dass der Mittelstand und die KMU durch derlei verantwortungslose Umverteilungspolitik nicht weiter geschröpft werden.
Selbstverständlich gilt es, die vom Volk gefällten Entscheide zu respektieren und umzusetzen. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente versprach einen grosszügigen Rentenausbau, ohne zu sagen, wer ihn bezahlen soll. Bezahlen müssen aber alle, vor allem diejenigen, die schon heute überproportional belastet sind: der Büezer, die Pflegefachperson, die Unternehmerin, der KMU-Arbeitgeber. Also just jener Mittelstand, der ebenfalls für die Kosten der Prämien-Entlastungs-Initiative zur Kasse gebeten würde.
Weitere Mogelpackung: Prämienentlastungs-Initiative Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung aufwenden muss. Die Initiative führt bei Annahme zu zusätzlichen Kosten von bis zu 11,7 Milliarden Franken (2030) davon rund 9 Milliarden zulasten des Bundes und 2,7 Milliarden zulasten der Kantone. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, trägt sie doch nicht im Geringsten dazu bei, die stetig steigenden Krankenkassenprämien zu dämpfen. Sie ist eine reine Symptombekämpfung.
Wer soll das bezahlen? Für sämtliche Umverteilungsvehikel benötigen wir eine Gegenfinanzierung. Die FDP ist nicht länger bereit, laufend Steuern und Abgaben zu erhöhen. Die FDP lehnt die Erhöhung von Steuern und Abgaben zu Lasten des Mittelstandes zur AHV-Finanzierung ab, wenn parallel dazu keine strukturellen Sanierungsmassnahmen beschlossen werden. Wir bieten keine Hand, um eine linke Giesskannenpolitik auf Kosten der Kaufkraft der Erwerbstätigen zu finanzieren. Der Mittelstand und die KMU dürfen nicht weiter geschröpft werden. Ebenso werden wir weder Kompromisse bei der Einhaltung der Schuldenbremse eingehen noch Massnahmen zustimmen, welche den Generationenvertrag weiter belasten.
Postscriptum: Bereits hat der Mitte-Präsident NR Gerhard Pfister sich in den Sonntagsmedien für befristete Steuererhöhungen ausgesprochen. Man beachte: Die Bundessteuer wurde im Jahre 1915 als Kriegssteuer befristet eingeführt. Der Eigenmietwert entstand als Eidgenössische Krisenabgabe 1934 per Notrecht zur Gesundung des Bundeshaushalts und wurde 1958 ins reguläre Recht übernommen. Seit Jahren kämpft die FDP für dessen Abschaffung. Die Geschichte lehrt uns, dass einmal eingeführte Steuern in der Schweiz kaum je wieder verschwinden.
Die aktuelle, medial getriebene Finanzierungsdiskussion erinnert mich an eine Aussage von Margaret Thatcher: "Das Problem des Sozialismus ist, dass am Ende das Geld der anderen ausgeht".
Schweizer Beitrag zum Wiederaufbau der Ukraine
Maja Riniker, Nationalrätin, 1. Vizepräsidentin des Nationalrats, Suhr maja.riniker@parl.ch
Neuer Fonds ist das falsche Mittel
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 setzt der Bund verschiedene Massnahmen um, um die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu unterstützen. Die Massnahmen reichen von humanitärer Hilfe über humanitäre Minenräumung und Finanzhilfe bis zur Gewährung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine. Bis zum 15. Februar 2024 hat der Bund für die Massnahmen in der Schweiz oder dem Ausland insgesamt rund 3 Milliarden Franken aufgewendet.
Mit einer Motion der Finanzkommission wurde der Bundesrat in dieser Session aufgefordert, einen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine einzurichten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen seien so zu gestalten, dass der zur Verfügung gestellte Betrag als ausserordentlich gilt und nicht dem ordentlichen Budget der internationalen Zusammenarbeit belastet werde.
Warum habe ich diesen Antrag zusammen mit der Mehrheit im Nationalrat abgelehnt (111 Nein, 71 Ja, 5 Enthaltung)? Die Schuldenbremse schliesst eine dauerhafte Neuverschuldung aus und die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Finanzierung gemäss Finanzhaushaltsgesetzes ist nicht gegeben. Die Höhe des Schweizer Beitrags kann gesteuert werden, die Ausgaben können also nicht als ausserordentlich bezeichnet werden.
Unser Aussenminister Ignazio Cassis hatte betont, dass die Schweiz weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Ukraine und an den Wiederaufbau leisten wird. Die Schweiz hat den Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine mit der Lugano-Konferenz schon 2022 angestossen und wird mit der Ausrichtung der geplanten hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine das Land weiterhin unterstützen. Es ist weiter geplant, dass der Bundesrat im Rahmen der nächsten Strategieperiode zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025–2028 weitere Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert hat.
Eine gemeinsame, von Nationalräten aller Parteien erarbeitete Motion, beauftragt den Bundesrat, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung so aufzuwerten, dass die Titel im In- und Ausland gleichwertig sind.
Im vergangenen Jahr wurde bei den massgeblichen Akteuren in der Berufsbildungslandschaft eine Konsultation durchgeführt. Eine deutliche Mehrheit hat sich für die Einführung der Titelzusätze "Professional Bachelor" und "Professional Master" ausgesprochen.
Aus meiner Sicht tragen diese Titelzusätze nicht nur zur Stärkung der Berufsbildung bei, sondern auch dazu, die Berufsleute in der Branche zu halten. Wenn wir das inländische Arbeitspotenzial ausschöpfen wollen, müssen wir dem Wandel in der Arbeitswelt Rechnung tragen und offen sein für Neues. Dies hat auch der Schweizerische Gewerbeverband erkannt und setzt sich mit Nachdruck für eine solche Lösung ein.
Es ist notwendig und richtig, dass ein Teil der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger den weiteren Bildungsweg über die Fachhochschule wählt. Insbesondere die Industrie und die Entwicklung greifen sehr gerne auf diese Personen zurück und bieten hervorragende Berufskarrieren. Tatsache ist aber, dass Abgänger von Fachhochschulen selten ins Gewerbe zurückkehren. Obwohl die Gewerbler die Grundausbildung getragen haben, können sie später nicht mehr auf "ihre" Fachkräfte zurückgreifen. Gerade in den technisch anspruchsvollen Handwerksberufen führt dies zu gravierenden Engpässen.
Auch das Gewerbe ist auf sehr gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, die künftig in den Betrieben praktisch mitarbeiten. Die berufsspezifische Weiterbildung mit entsprechenden Titelzusätzen leistet dazu einen nicht zu unterschätzenden Beitrag.
Der Nationalrat hat sich klar positioniert. Mit 154 zu 33 Stimmen hat er die fünf gleichlautenden Motionen gutgeheissen. Damit setzt der Rat ein deutliches Zeichen zur Aufwertung des dualen Bildungssystems, für die Berufslehre und für die höhere Berufsbildung. Ob es der Ständerat ebenso sieht, wird sich in der Sommersession zeigen.
Nächster Anlass FDP Aargau: Parteitag 24/2 am 26. März 2024