Aargauer Bericht aus Bundesbern 1/24 Informationen über die Winteression mit Eröffnung der Legislatur 2023/27 von der Aargauer FDP-Delegation im Ständerat und Nationalrat 8. Januar 2024
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Die Energiestrategie 2050 wurde unter falschen Annahmen erstellt und ist daher nicht geeignet, die künftige Stromversorgung sicherzustellen. Der zusätzliche Strombedarf wurde negiert und etwaige Sparmassnahmen wurden überschätzt. Die Energiestrategie setzte auf neue Gaskraftwerke, damit auf fossile Importe, und später nur noch auf Stromimporte. Da sich die Stimmbevölkerung zum Netto-Null-Ziel bis 2050 klar bekannt hat, ist es unabdingbar, dass die Schweiz ihre bestehenden Kernkraftwerke nicht abschaltet, sondern so lange weiterbetreibt, wie sie sicher und nötig sind.
Mein Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht über jene Massnahmen, die erforderlich sind, damit der sichere Langzeitbetrieb der bestehenden KKW ermöglicht wird. Obwohl das geltende Kernenergiegesetz keine Laufzeitbeschränkung vorsieht, ist der Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke aus anderen Gründen zeitlich begrenzt. Aus Sicht der Betreiber sind die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Anlage die wichtigsten Gründe für den Weiterbetrieb.
Das Postulat fordert eine Auslegeordnung zu vier Punkten:
Darstellen, welche regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke für einen Langzeitbetrieb zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten.
Aufzeigen verschiedener Optionen, wie unter anderem die Kostenstruktur der Betreiber entlastet oder zusätzliche finanzielle Anreize für Tiefpreisphasen (z.B. Entgelt für Produktion von gesicherter Winterenergie) geschaffen werden können.
Erläutern, welche regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Austausch von Kernkomponenten eines Kernkraftwerks (z. B. Ersatz des Reaktordruckbehälters) zu ermöglichen.
Darlegen, wie sich der Strommix (Import, Export, inländische und ausländische Produktionsarten) in der Schweiz entwickeln wird und wie viele Produktionskapazitäten an erneuerbaren Energien (insbesondere für die Wintermonate) bis 2030 aufgebaut werden müssen, damit ohne Risiko für die Versorgungssicherheit bestehende Kernkraftwerke ausser Betrieb genommen werden können. Dabei soll auch der Neubau von Kernkraftwerken ein mögliches Szenario sein, falls der Ausbau anderer emissionsarmer Kapazitäten zu langsam vorankommt.
Bundesrat empfiehlt Annahme des Postulats, Diskussion in der Frühlingssession
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Annahme des Postulats kein Präjudiz für die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken darstelle. Die Berücksichtigung des Szenarios ermögliche aber, dass in voller Kenntnis der Sachlage Entscheide getroffen werden können. Aus zeitlichen Gründen wurde das Postulat von der Traktandenliste der letzten Session gestrichen. Der Ständerat wird es in der Frühlingssession behandeln.
Für eine faire und bedarfsgerechte Altersvorsorge
Maja Riniker, Nationalrätin, 1. Vizepräsidentin des Nationalrats, Suhr maja.riniker@parl.ch
AHV-Renten für die bedürftigen Rentnerinnen und Rentner erhöhen
Die Finanzierung der AHV ist eine dauernde Herausforderung und eine Anpassung der AHV kann daher nur gezielt und moderat vorgenommen werden. Nationalrätin Melanie Mettler und Ständerat Beat Rieder haben in National- und Ständerat zwei gleichlautende Motionen eingereicht, um die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gezielt zu erhöhen. Dabei soll eine Verbesserung der AHV-Rentenformel vorgenommen werden, mit einer vorteilhafteren Komponente für tiefe Einkommen. Damit die Massnahme nicht primär die EL entlastet, sondern effektive Verbesserungen in den Rentenhaushalten von bedürftigen Personen bewirkt, sollen entsprechende Anpassungen in der EL vollzogen werden.
Vergleicht man die tatsächliche finanzielle Situation in Rentnerhaushalten, ist eine grosse Ungleichheit festzustellen. Mit der von Links lancierten Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente würde für alle AHV-Bezügerinnen und Bezüger die Rente erhöht. Diese 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip können wir uns nicht leisten. Die Initiative für eine flächendeckende 13. AHV-Rente ist unfair und sozial nicht vertretbar. Die Zusatzleistungen kommen nicht gezielt jenen Personen zugute, die sie benötigen, sondern werden auch an ehemalige Topverdiener verschleudert.
Dort handeln, wo wirklich Handlungsbedarf besteht
Bei den ärmsten Rentnerhaushalten besteht hingegen Handlungsbedarf. Mit der Anpassung der Rentenformel kann die finanzielle Situation der Betroffenen mit wenig Streuverlust wirksam verbessert werden. So werden die bisherigen, etablierten Instrumente pragmatisch weiterentwickelt, ohne zusätzliche Bürokratie oder neue Ungleichheiten zu generieren.
Die aktuelle finanzielle Lage des Bundes ist angespannt, daher darf auch diese Massnahme den Bundeshaushalt nicht übermässig belasten. Dies soll mit der Koppelung des Finanzierungsaufwandes an die jährlichen Ausgaben von AHV und IV sichergestellt werden: Der Finanzierungsbedarf darf daher 2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV, resp. der IV nicht übersteigen.
Ja zu gezielten Rentenerhöhungen – Nein zum Giesskannenprinzip
Aus diesen Gründen haben die bürgerlichen Parteien die gezielte Rentenerhöhung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner unterstützt – die flächendeckende 13. AHV-Rente empfehle ich hingegen am 3. März 2024 an der Urne zur Ablehnung.
Ausbau Solarenergie braucht Justierungen in der Umsetzung
Unter dem Titel "Solarexpress" wollen der Bundesrat und das Bundesparlament mit einer Änderung des Energiegesetzes dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter vorantreiben.
Vorgesehen sind Erleichterungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen für alpine Photovoltaik-Grossanlagen sowie deren Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Diese erleichterten Bewilligungsvoraussetzungen gelten auch für die damit zusammenhängenden Anschlussleitungen sowie die notwendigen Anlageteile und Installationen. Der Name "Solarexpress" kommt daher, weil die Bestimmung lediglich für Gesuche anwendbar ist, die bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden und bis dahin auch Elektrizität ins Stromnetz einspeisen.
Zeitplan ist zu ambitioniert
Erste Erfahrungen zeigen, dass die Forderung bis Ende 2025 Strom einzuspeisen, nicht immer umgesetzt werden kann. In der Praxis braucht die Ausführung von Bauarbeiten mehr Zeit. Es gilt zu bedenken, dass im alpinen Bereich im Winter die Baustellen stillgelegt werden. Damit verbleiben ab heute im besten Falle die Sommer- und Herbstmonate 2024 und 2025 für die Bauarbeiten, Installationen und Inbetriebnahmen. Da die Arbeiten auf enge Zeitfenster beschränkt sind, wird auch das Logistikmaterial wie Baustelleneinrichtungen, Transportseilbahnen, Bohrgeräte oder Helikopter nicht einfach frei verfügbar sein. Zudem bestehen für gewisse Anlagenkomponenten, insbesondere Transformatoren und Wechselrichter, lange Lieferfristen.
Nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass alpine PV-Grossanlagen ein wichtiger Bestandteil der Winterstromproduktion sein können und der "Solarexpress" Schwung in die Realisierung bringt. Doch gute Projekte brauchen genügend Zeitreserven in der Ausführungsphase.
Nationalrat lehnt Fristverlängerung ab
Aus diesem Grund habe ich bei der Beratung zum Beschleunigungserlass in der Wintersession eine Fristverlängerung für die Bauausführung beantragt. Die Auflage eines Baugesuches wäre wie ursprünglich bis 2025 befristet. Aber für die Ausführungsplanung, den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage bliebe Zeit bis 2028. Einzig die FDP und die Hälfte der Mitte-Fraktion erkannten das Problem und stimmten der Fristverlängerung zu. Der Rest des Nationalrates scheint das Baugewerbe nicht zu verstehen und ist tatsächlich der Meinung, dass sowohl die Baugesuchseingabe sowie der Fertigungstermin gleichzeitig sein kann. Wo bleiben da die praktisch denkenden Politikerinnen und Politiker?