Sie gehen wohl einig mit mir: Die Schweiz hat in den nächsten Jahren enorme Herausforderungen zu meistern. Hier nur drei davon:
Wir brauchen eine sichere und bezahlbare Stromversorgung, um den Wohlstand in diesem Land zu erhalten.
Damit auch kommende Generationen von den gleichen Vorsorgeleistungen profitieren können, müssen wir die Altersvorsorge sichern und weiterentwickeln.
Gute und verlässliche internationale Beziehungen sind für die Schweiz von herausragender Bedeutung, deshalb ist die Weiterentwicklung und langfristige Verfestigung des bilateralen Wegs unumgänglich.
Angesichts der anstehenden Probleme wäre deshalb zu erwarten, dass die Schweizer Politik ihre ideologischen und parteipolitischen Brillen absetzt, (Kompromiss-)Lösungen entlang den Realitäten erarbeitet und in den eigenen Reihen dafür sorgt, dass diese mehrheitsfähig werden. Leider sind wir weit entfernt davon. Obwohl landauf und landab jedes Parlamentsmitglied die Realitäten der demographischen Entwicklung kennt, lehnen alle die Renteninitiative ab. Es fehlt der Mut, seinen Leuten die Notwendigkeit der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters und dessen Anpassung an die Lebenserwartung zu erklären. Lieber verschliesst man die Augen und verschiebt das Thema auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Nur die FDP stellt sich in den Wind und redet Klartext: Wollen wir den künftigen Generationen die Renten sichern, müssen wir JETZT handeln.
Das jüngste Beispiel der Realitätsverweigerung fand diese Woche bei uns im Grossen Rat statt. Die FDP-Fraktion wollte eine Standesinitiative für die Liberalisierung des Strommarktes lancieren. Die Parteien waren sich einig: Es braucht die vollständige Öffnung sowohl für die Schaffung von gleich langen Spiessen wie auch als unabdingbare Voraussetzung für die Verhandlung über das dringend notwendige Stromabkommen mit der EU. Aber was passiert? Grün-Links-Liberal-Mitte winden sich. Sie sagen, das Problem gehe uns im Kanton nichts an, sondern müsse auf Bundesebene gelöst werden. Man fragt sich, wofür es die «bundesstaatlichen Mitwirkungsrechte (Geschäftsverkehrgesetz GVG Art. 43)» des Kantons überhaupt gibt. Weiter wird votiert, das sei ja alles so schwierig in der Umsetzung, also solle man das lieber nicht anpacken. Unser Vorstoss wird mit 57 zu 68 Stimmen abgelehnt.
So zelebrieren diese Parteien Stillstand und lösen kein einziges Problem. Wir können nur hoffen, dass die politischen Verantwortungsträgerinnen und -träger bei den anstehenden Diskussionen um die Zukunft der Zusammenarbeit mit der EU mehr Mut und Verantwortung beweisen.
Fraktionserklärung zu Oberaufsicht Grosser Rat über Kantonsspitäler
Erklärung der FDP-Fraktion an der Grossratssitzung vom 17.11.2023
Der Grosse Rat hat die Oberaufsicht über die Regierung und die Beteiligungen des Kantons Aargau. Diese Verantwortung als Oberaufsicht muss der Grosse Rat wahrnehmen.
Der Kanton Aargau hat mit 240 Millionen Franken das KSA ausfinanziert. Und insgesamt werden am KSB und KSA deutlich mehr als eine Milliarde Franken verbaut und sie haben zusammen mit der PDAG wichtige Versorgungsaufträge. Die FDP ist der Auffassung, dass das Parlament die Möglichkeit erhalten muss, in der Kommission und im Rat darüber zu sprechen.
Im Namen der FDP-Fraktion werde ich deshalb an der Bürositzung des Grossen Rates einen Antrag gemäss §11, Abs. 4 des Spitalgesetzes stellen:
Wir beantragen beim Büro des Grossen Rates, dass die Geschäftsberichte der Spitalaktiengesellschaften dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Grosse Rat und damit die vorberatende Kommission sollen die Gelegenheit erhalten, sich mit den Spitalaktiengesellschaften auseinander zu setzen.
Standesinitiative Strommarktliberalisierung
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Alle wollen diskutieren, stimmen aber trotzdem Nein
Der Kanton Aargau ist schweizweit als der Energiekanton bekannt und geschätzt. Aktuell hat unser Kanton Aargau auch in einer Krisensituation Hand für eine Lösung geboten: Das Notkraftwerk in Birr. Alle wünschen sich, dass diese Notanlage nie in Betrieb gehen muss. Jedoch ausgeschlossen ist es nicht. Umso wichtiger ist es, dass die Weichen für die langfristige Stromversorgungssicherheit gestellt werden. Hierzu gehört eine vollständige Strommarktliberalisierung. Im Grossen Rat stiess das Anliegen auf viel Sympathien, jedoch wurde ein seitens FDP-Fraktion lancierter Antrag für eine Standesinitiative schlussendlich doch mit 57 zu 68 Stimmen abgelehnt.
Die Schweiz importiert im Winterhalbjahr seit 20 Jahren Strom. Die Energiestrategie 2050 und der an der letzten eidgenössischen Session beschlossene Mantelerlass gehen von einem Importbedarf von 5 TWh im Winterhalbjahr aus.
Liberalisierung wichtig auch für Stromabkommen mit EU
Studien der ETH Zürich gehen gar von 10 TWh aus. Die Schweiz ist an 41 Punkten mit dem europäischen Netz verbunden. Diese enge Vernetzung trägt zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei, indem der grenzüberschreitende Austausch von Energie Engpässe in den einzelnen Ländern behebt und Überlastungen vermeidet. Doch die EU begrenzt die Kapazitäten für den Austausch von Strom mit Nicht-EU-Staaten schrittweise. Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union würde dieses Problem entschärfen. Voraussetzung dafür ist aber die vollständige Liberalisierung des Strommarktes.
Die Debatte im Grossen Rat
Im Grossen Rat zeigten viele Fraktionen für die Erheblicherklärung der Standesinitiative, also die Zuweisung an die zuständige Kommission, grosse Sympathien. Namentlich die Grünliberalen und die Grünen wären für eine Diskussion offen. Auch die SP sieht die heutige Lösung als nicht zufriedenstellend an, will jedoch trotzdem am alten System festhalten. So stimmten nur noch die FDP- sowie die SVP-Fraktion für die Standesinitiative, welche schlussendlich eher knapp mit 57:68 Stimmen abgelehnt wurde. Insbesondere das Abstimmungsverhalten der selbsternannten (Grün-)Liberalen war speziell: Wenn es um die Wurst geht, ist der Staat doch näher als die Freiheit.
Für das Vorhaben "Erneuerung Prüfhalle Strassenverkehrsamt Schafisheim" hat der Grosse Rat am 18. Januar 2022 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 17,87 Millionen Franken beschlossen. Der indexierte Kredit beträgt aktuell rund 19,95 Millionen Franken. Aus verschiedenen Gründen sah sich der Regierungsrat gezwungen, beim Grossen Rat einen Zusatzkredit zu beantragen.
Im November 2022 wurden die benötigten Baubewilligungen (Sanierung Prüfhalle Schafisheim, Übergangslösungen Frick und Hendschiken) erteilt und der Umbau der Übergangslösungen im Dezember 2022 gestartet. Gleichzeitig wurde Anfang Dezember die Submissionen gestartet und Anfang Februar 2023 eingereicht. Nach Eingang der Angebote des Submissionspakets 1 für die Sanierung der Prüfhalle und derer detaillierter Analyse in der Baukommission im Februar 2023, wurde aufgrund des gleichzeitigen Zusammentreffens von mehreren negativen Faktoren (volatile Marktlage, Ukraine-Krieg, höhere Teuerung und weitere) die Beantragung eines Zusatzkredits als unumgänglich beurteilt. Der Rückbau der Prüfhalle in Schafisheim hat begonnen. Die Sanierung soll, voraussichtlich bis Ende 2024, abgeschlossen sein, so dass eine Wiederaufnahme des Standardbetriebs in Schafisheim per Anfang 2025 angestrebt wird.
Der Zusatzkredit von 4,7 Millionen Franken ist aus Sicht der FDP-Fraktion unschön, aber nötig. Die Gründe werden in der Botschaft und der Kommissionssitzung schlüssig dargestellt. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, hätten der Regierungsrat und die Verwaltung die Möglichkeit gehabt, die Situation anders zu lösen, hätten sie es getan. Namens der FDP habe ich den Regierungsrat bei der Beratung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass kein Zusatzkredit zum Zusatzkredit nötig werden wird. Die FDP stimmte dem Zusatzkredit einstimmig zu, für eine zukunftsgerichtete Leistungserbringung des Strassenverkehrsamts.
Kein Kostenteiler bei Ordnungsbussen von stationären Anlagen
Der Grosse Rat wie auch der Regierungsrat verpasste die Chance, einen Einnahmenteilers bei den Ordnungsbusseneinnahmen von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen einzuführen. Aus Sicht der FDP sollen solche Anlagen nicht zur Generierung von finanziellen Mitteln missbraucht werden, sondern nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
In der ersten Beratung der Revision des Polizeigesetzes im Juni 2023 wurde überraschenderweise die Bewilligungspflicht von stationären und semistationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen aus dem Gesetz gekippt. Dies führte zur einer FDP-Fraktionsmotion und der kürzlich geführten Diskussion im Ratsplenum.
Fiskalische Motivation der Gemeinden nicht auszuschliessen
Der Regierungsrat schreibt in der Antwort auf die Motion, dass es nicht auszuschliessen sei, dass der Einsatz von solchen Anlagen fiskalisch motiviert ist. Die einzige bestehende Anlage im Kanton wurde offensichtlich aus finanztechnischen Gründen installiert. Wenn die Unfallstatistik konsultiert wird, kann festgestellt werden, dass der letzte Unfall gemäss Statistik deutlich vor der Inbetriebnahme der Anlage im Kreuzungsbereich stattgefunden hatte.
Argument administrativer Mehraufwand zieht nicht
Zudem bezweifeln wir, dass die Erhebung der Beträge gemäss dem Kostenverteiler zu einem grossen Mehraufwand auf kommunaler Seite geführt hätten. Dies könnte einfach auf dem entsprechenden Konto in der Erfolgsrechnung nachgeschaut werden. Auch darf man nicht vergessen, dass so ein Blitzer auch personelle Ressourcen auf kantonaler Ebene erfordert. Wenn der Fall nicht mit einer Ordnungsbusse erledigt werden kann, landet dies bei der Staatsanwaltschaft.
Durch einen Minderheitsantrag in der Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) werden wir in der 2. Beratung bezüglich der Revision des Polizeigesetzes nochmals über die Bewilligungspflicht von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtanlagen debattieren dürfen. Wir dürfen auf dessen Ausgang und insbesondere die Haltung der anderen Parteien gespannt sein.
Das Kantonsparlament hat ein Postulat aus den Reihen der Mitte-Fraktion und weiteren Beteiligten, das Rangern – beispielsweise am Hallwilersee oder im Reusstal – erlauben wollte, Bussen zu verteilen, beraten.
Die FDP-Fraktion und eine Mehrheit des Rates erachteten eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen als unnötig und zwar aus folgenden Gründen:
Bereits heute möglich: nach heutiger gesetzlicher Regelung ist es möglich, dass Ranger Bussen verteilen können. Die Voraussetzung ist allerdings, dass sie beim Kanton oder bei einer Gemeinde angestellt sind.
Hoheitliche Aufgabe: Das Verteilen von Bussen ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Die staatliche Aufsicht über die eingesetzten Personen kann nur sichergestellt werden, wenn diese beim Kanton bzw. der Gemeinde angestellt sind. Eine Ausweitung der Kompetenz würde dazu führen, dass bald auch private Sicherheitsdienste, Bauamtsmitarbeitende oder Lehrpersonen Bussen verteilen.
Keine zusätzliche Organisation: Die FDP-Fraktion erachtet es grundsätzlich nicht als sinnvoll, ein weiteres staatliches Organ mit polizeilichen Aufgaben einzurichten.
Die Mehrheit des Rates folgte dieser Argumentation und hat das Postulat mit 77 zu 55 Stimmen abgelehnt.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Grossratspräsident Lukas Pfisterer vermeldete zu Beginn der Vormittagssitzung, dass die Sitzordnung im Sektor der Mitte-Fraktion geändert habe. Soweit nichts Ungewöhnliches, insbesondere wenn es zu mehreren Rücktritten und Neueintritten kommt wie jüngst bei der Mitte. Eher ungewöhnlich ist, dass man diese Bereinigung der Sitzordnung nicht in einem Aufwisch macht, sondern beinahe von Sitzung zu Sitzung Anpassungen vornimmt. Oder doch vielleicht einfach symptomatisch für die Mitte-Fraktion, von der böse Zungen behaupten, sie wechsle ihre Meinung auch häufiger als manch einer die Unterwäsche.
Nicht wie gewöhnlich Schlag 14:00 Uhr eröffnete der Vorsitzende die Nachmittagssitzung, sondern erst um 14:03 und 55 Sekunden. Er sei heute im Sinn der "Gesundheitsversorgung des Grossen Rates" kulant gewesen bezüglich Zeitpunkt, so Lukas Pfisterer. Hintergrund war die alljährliche freiwillige Grippeimpfung für Ratsmitglieder, die von den Grossräten mit medizinischem Hintergrund organisiert und in der Mittagspause durchgeführt wurde: den Ärzten Severin Lüscher (Grüne) und Tobias Hottiger (FDP) sowie Pflegefachmann Ignatius Ounde (GLP). Und sie scheuten keinen Aufwand. FDP-Parteipräsidentin Sabina Freiermuth hatte es in der Mittagspause verpasst, sich impfen zu lassen und prompt waren nach dem Mittag keine Impfdosen mehr vorhanden. Lukas Korner, Präsident des Aargauischen Apothekerverbandes, der die Aktion traditionell logistisch und ideell unterstützt, eilte umgehend in seine Apotheke, um eine weitere Dosis zu holen. Dies konnte dann im Verlauf des Nachmittags von Grossrat Lüscher an Ratskollegin Freiermuth verabreicht werden.
Auch FDP-Grossrat Stefan Huwyler, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), erschien zum Impftermin. Severin Lüscher, seines Zeichens auch Präsident der Kommission Gesundheit und Soziales (GSW), begrüsste den Kollegen Kommissionspräsidenten mit der Ankündigung, er werde ihm nun eine "Impfung für gesunde Aargauer Finanzen" verabreichen. Diese war sehr im Sinn des KAPF-Präsidenten, der den GSW-Vorsitzenden inständig bat, dies bei möglichst vielen Ratskolleginnen und -kollegen ebenfalls zu tun. Von direkten Wirkungen und Nebenwirkungen der Finanzgesundungsimpfung ist bisher nichts Näheres bekannt.
Ratsflüsterer
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