FDP setzt sich für dringend notwendige Kurskorrektur ein
Der Wohlstand der Schweiz baut auf verfügbarer und günstiger Energie auf. Diesen Wettbewerbsvorteil müssen wir uns erhalten. Die Weichen müssen jetzt aber sehr rasch gestellt werden. Der Wohlstand und die starke Industrie der Schweiz basieren auf verfügbarer und günstiger Energie. Schafft es unser Land nicht, diesen Wettbewerbsvorteil zu erhalten, dann drohen wir bei wichtigen Entwicklungen zurückzufallen. Die FDP schaut dieser beunruhigenden Fehlentwicklung nicht tatenlos zu und fordert den Bundesrat mit einer Fraktionsmotionzum Handeln auf.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich klar für das Netto-Null-Ziel bis 2050 ausgesprochen. Dieser Entscheid bedingt eine markante Reduktion des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen. Doch die Energiestrategie 2050 – als Umsetzung dieses Ziels – basiert auf Annahmen, die heute klar nicht zutreffen: Der Strombedarf wächst stark, auch um die Elektrifizierung von Verkehr und Gebäudewärme voranzutreiben. Gleichzeitig wird der Stromimport schwieriger, weil auch die Nachbarstaaten im Winter zu wenig Strom haben.
Bis 2050 fehlen der Schweiz rund 50 Terawattstunden Strom Insbesondere im Winter droht eine Stromlücke. Alleine mit erneuerbaren Energien lässt sich dieser Bedarf nicht decken, gerade auch weil der Ausbau der Wasserkraft, Windkraftanlagen und alpinen Solaranlagen von Umweltverbänden und Grünen blockiert wird. Gaskraftwerke, wie sie die Energiestrategie 2050 vorsieht, torpedieren die Klimaziele und erhöhen die Abhängigkeit von autokratischen Staaten, sofern die Kraftwerke nicht mit erneuerbaren Gasen betrieben werden.
Blockaden, Verzögerungen und Dogmatismus Die aktuellen Entwicklungen bedrohen die Energieversorgung der Schweiz. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist die Energiestrategie 2050 zum Scheitern verurteilt. Die FDP-Liberale Fraktion hat deshalb eine Fraktionsmotion eingereicht, die vom Bundesrat Korrekturen verlangt, damit der Schweiz nicht der Strom ausgeht.
Seit dem 1. Januar 2016 ist das Bundesgesetz über die Zweitwohnungen (ZWG) in Kraft. Grundlage ist die angenommene Volksinitiative "Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen", die eine Beschränkung von Zweitwohnungen in der Bundesverfassung verankert hat. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Zudem gelten besondere Regeln für sogenannte altrechtliche Wohnungen. Altrechtliche Wohnungen sind Wohnungen, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 erstellt wurden. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und dürfen heute bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden.
Dieses Zweitwohnungsgesetz will der Nationalrat nun so anpassen, dass bei der auf 30 Prozent der Hauptnutzfläche beschränkten Erweiterung von altrechtlichen Wohnungen gleichzeitig auch die Schaffung von neuen Wohnungen innerhalb dieser Nutzfläche zulässig ist. Auch soll bei einem Abbruch und Wiederaufbau eines betroffenen Objekts eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um 30 Prozent die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich sein. Das Begehren geht auf einen Vorstoss von Nationalrat Candinas zurück und soll vor allem die wandelnden Wohnbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung aufnehmen.
Altrechtliche Wohnungen als rechtliches Schlupfloch?
Es stellt sich nun die Frage, wie denn diese zusätzlich integrierten Wohnungen zu nutzen sind. In der Version des Nationalrates gelten diese ebenfalls als altrechtliche Wohnungen und dürfen somit als Zweitwohnungen verwendet werden. Dies obwohl gemäss Verfassung in den betroffenen Gemeinden gar keine Ferienwohnungen mehr erstellt werden dürften. Vergeblich verwiesen eine Ratsminderheit und der Bundesrat auf diese offensichtliche Differenz.
Trotzdem kam der Nationalrat den durch das Zweitwohnungsgesetz "gebeutelten" Ferienorten und Bergkantonen entgegen. Er verabschiedete in dieser Herbstsession den Entwurf mit 105 Ja zu 80 Nein und 8 Enthaltungen zu Handen des Ständerates. Bin mal gespannt, ob die kleine Kammer den Mut hat, den Konflikt zur Bundesverfassung aufzulösen.
Einführung einer Regulierungsbremse gescheitert
Maja Riniker, Nationalrätin, 2. Vizepräsidentin des Nationalrats, Suhr maja.riniker@parl.ch
Überregulierung stoppen
Seit Jahrzehnten diskutieren wir in unserem Land über das Problem der Überregulierung und die dadurch entstehenden Kosten. Gemäss Bundesrat reichen diese von 10 bis zu 50 Milliarden Franken – der Handlungsbedarf ist daher, zumindest in der Theorie, unbestritten. Doch sobald es konkret wird, passiert das Gegenteil. In jeder Session beschliesst das Parlament mehr Regulierung, die Kosten – gerade für unsere KMU – nehmen ständig zu. Wer in diesem Land etwas Neues schaffen will, wird behindert durch die immer stärkere Regulierungsdichte.
Die Regulierungsbremse basiert auf einem ähnlichen Grundgedanken wie die bewährte Schuldenbremse: Das Parlament wird durch einen sinnvoll ausgestalteten Mechanismus gezwungen, sich selbst zu beschränken. Konkret forderten wir, dass bei Vorlagen, die wir im Parlament beraten, ein qualifiziertes Quorum erreicht werden muss, wenn die Regulierungsfolgen besonders gross sind. So müssten neu mindestens 101 Personen im Nationalrat einer Regulierung zustimmen, wenn diese mehr als 10 000 Firmen betreffen oder über 100 Millionen Franken an Kosten verursachen würde. Diese parlamentarische Hürde wäre nichts Neues, sondern wird bereits erfolgreich bei der Schuldenbremse eingesetzt. Mit dieser Bremse sollen die unhaltbaren Regulierungskosten eingedämmt und Produktivitäts- und Wettbewerbsverluste vermieden werden.
Nationalrat verhindert Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Schliesslich gehört es auch zu den Aufgaben eines Parlaments, zu verhindern, dass wir Gesetze annehmen, die überregulieren. Da das Volk über eine Verfassungsänderung abstimmen würde, würde einer solchen Regulierungsbremse zusätzliche demokratische Legitimation verliehen. Das Beispiel Schuldenbremse zeigt, dass mit solchen vom Stimmvolk beschlossenen Hürden, das Parlament wirksam diszipliniert werden kann.
Doch anstatt zum Abschluss dieser Legislatur ein starkes Zeichen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu setzen, versenkte der Nationalrat die Regulierungsbremse und beschloss – wie schon der Ständerat – ein Nichteintreten zur Vorlage. Dies unter gütiger Mithilfe der geschlossenen GLP-Fraktion und einer Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion. Ich bedaure diesen Entscheid, denn unsere kleinen und mittleren Unternehmen sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft – eine Regulierungsbremse wäre ein wichtiges Signal gewesen. Für Parteien, die sich unternehmerfreundlich bezeichnen, wäre Zustimmung ein Muss.
Noch zwei Wochen bis zum Wahltag Jetzt für die FDP mobilisieren!
Am 22. Oktober 2023 wird das eidgenössische Parlament neu gewählt. In den verbleibenden zwei Wochen gilt es, diese bestmöglich für die Mobilisierung von FDP-Wählerinnen und Wählern zu nutzen.
Eine Übersicht über unsere Aargauer Kandidierenden ist unter www.unseraargau.ch aufgeschaltet
Was können Sie persönlich tun?
1) Unterstützen Sie Ihre Orts- oder Bezirkspartei oder Kandidierende bei den Wahlkampfaktivitäten. Gerne vermittelt Ihnen die Geschäftsstelle der Kantonalpartei bei Bedarf die Kontaktadressen (kurzes Mail an info@fdp-ag.ch genügt).
2) Beziehen Sie Flyer der FDP-Nationalratslisten und von Ständerat Thierry Burkart oder Ständerats-Wahlplakate kostenlos bei der Geschäftsstelle und bringen Sie diese in Umlauf. Auch hier reicht eine kurze Nachricht an die Geschäftsstelle: info@fdp-ag.ch.
3) Wählen Sie Thierry Burkart als Ständerat und eine Nationalratsliste der FDP (Listengruppe 3: Listen 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f) und panaschieren Sie nicht mit Kandiderenden anderer Listen (höchstens innerhalb der Listengruppe 3).
4) Mobilisieren Sie bitte Ihr Umfeld, dasselbe zu tun.
Jede Stimme zählt und ist wichtig!
Vorankündigung: Wahlfeier am 22. Oktober in Aarau Am Wahlsonntag, 22. Oktober 2023 lädt die FDP Aargau alle Mitglieder und Sympathisanten gerne zur Wahlfeier ein. Diese findet ab 17:00 Uhr im Restaurant Einstein statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.