Eine gescheiterte Energiestrategie, kein Stromabkommen, eine drohende Strommangellage und stetig steigende Energiepreise – die Schweiz steuert sehenden Auges auf eine Katastrophe zu. Der Energiekanton Aargau zählt mittlerweile zu den teuersten Stromregionen des Landes, was die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort beeinträchtigt.
Die FDP-Fraktion handelt und hat eine Standesinitiative für die vollständige Öffnung des Strommarktes lanciert und zwar aus drei Gründen:
1) Auch kleine Verbraucher sollten ihren Stromlieferanten frei wählen können.
Die enormen Preisunterschiede je nach Gemeinde im Kanton Aargau können nicht sein. Wir setzen uns für die vollständige Marktöffnung ein, damit Haushalte und Gewerbetreibende die Kontrolle über ihre Stromrechnungen erlangen und von günstigeren Angeboten profitieren können.
2) Die Strommarktliberalisierung ist unerlässlich für ein europäisches Stromabkommen und erhöht die Versorgungssicherheit.
Die Schweiz ist eng mit dem europäischen Netz verbunden. Im Winter braucht die Schweiz Importe aus den umliegenden Ländern, um ihre Versorgung sicherzustellen. Diese sind nur durch ein Stromabkommen möglich, das wiederum eine vollständige Marktliberalisierung voraussetzt. Für den Kanton Aargau als Energiekanton und Heimat von grossen Produktionsanlagen ist eine vollständige Integration in den europäischen Strommarkt wichtig.
3) Der Bund muss endlich handeln.
Angesichts der gestiegenen Strompreise und Preisunterschiede ist es dringend erforderlich, dass der Bund vorwärts macht. Die Standesinitiative des Kantons Aargau setzt den nötigen Druck auf. Neben der vollzogenen Liberalisierung der Stromproduktion müssen konsequenterweise auch die Stromabnehmer frei wählen können – nur so schaffen wir ein Gleichgewicht und sorgen für einen echten Wettbewerb.
Wir hoffen, dass nach der Herbstpause viele Fraktionen unsere Forderung für die vollständige Öffnung des Strommarktes mittragen werden.
Standesinitiative Strommarktliberalisierung
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
FDP-Fraktion verlangt Vorwärtsstrategie gegen Stromkrise
Die freisinnige Fraktion fordert mittels einer Standesinitiative die vollständige Strommarktliberalisierung auf eidgenössischer Ebene. Diese erhöht die Stromversorgungssicherheit und kann zu Preissenkungen für Haushalte und KMU führen.
Die Schweiz importiert im Winterhalbjahr seit 20 Jahren Strom. Die Energiestrategie 2050 und der aktuell in der Beschlussfassung befindliche Mantelerlass gehen von einem Importbedarf von 10 TWh im Winterhalbjahr aus. Die Schweiz ist an 41 Punkten mit dem europäischen Netz verbunden. Diese enge Vernetzung trägt zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei, indem der grenzüberschreitende Austausch von Energie Engpässe in den einzelnen Ländern behebt und Überlastungen vermeidet.
Stromabkommen erhöht Versorgungssicherheit
In der Europäischen Union gilt aber seit 1. Januar 2020 die 70-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten mindestens 70 Prozent der Kapazität ihrer Netzelemente für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen. Einzelne Länder werden diese Kapazität bis Ende 2025 erhöhen. Für die Schweiz bedeutet dies, dass ihr im internationalen Austausch weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen und dadurch die Versorgungssicherheit abnimmt. Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union würde dieses Problem lösen. Voraussetzung dafür ist aber die vollständige Liberalisierung des Strommarktes.
Positive Auswirkungen auf den Kanton Aargau
Für den Kanton Aargau als Energiekanton und Heimat von grossen Produktionsanlagen wäre eine vollständige Integration in den europäischen Strommarkt mittels Stromabkommen ebenfalls von Vorteil. So könnten die hiesigen Unternehmen ihre produzierte Energie besser vermarkten und dadurch Vorteile für den Kanton als Eigentümer erzielen. Eine Liberalisierung des Strommarktes sorgt dafür, dass sich innovative Produkte und Dienstleistungen sowie die Digitalisierung schneller durchsetzen können als im heutigen Monopol. Dank der vollständigen Strommarktliberalisierung können neben den Grosskonsumenten auch Privathaushalte und KMU den Stromanbieter frei wählen.
Der Kanton schafft Klarheit im Gebührendschungel und führt ein neues Gebührengesetz ein. Bisher waren die rund 300 Gebührentatbestände in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Dekreten geregelt. Das neue Gesetz fasst alles zusammen, eine Gebührensenkung ist bei den Strassenverkehrsgebühren in Aussicht.
Im Rahmen der Aufarbeitung und Beratung wurde bei jeder Gebühr die Höhe der Kosten im Verhältnis zum Ertrag überprüft. Der Kostendeckungsgrad liegt im Durchschnitt lediglich bei 43 Prozent, was teilweise politisch gewollt ist. Starke Unterdeckungen bestehen bei den Schulgebühren, der Rechtsprechung oder auch Eintritten in kantonale Denkmäler und Sehenswürdigkeiten, wie etwa das Schloss Hallwyl.
Anders verhält es sich bei den Strassenverkehrsgebühren, welche eine starke Überdeckung aufweisen und im Rahmen der Gesetzesanpassung im Durchschnitt um 25 Prozent gesenkt werden können. Auch aufgrund von Vorstössen aus den FDP-Reihen.
Ein Auslöser der grundlegenden Gesetzesrevision war das Postulat 11.51 (aus dem Jahr 2011!) der FDP-Fraktion, welches eine Gebührensenkung durch Effizienzsteigerung fordert. Diese Forderung wurde aus unserer Sicht nicht erfüllt, trotzdem hat der Grosse Rat diesen Vorstoss abgeschrieben. Die Gebühren sollen stattdessen in einem festen Turnus alle acht Jahre überprüft werden.
Brustkrebs ist heute die häufigste Todesursache für Frauen in der Schweiz. Betroffen sind vor allem Frauen zwischen 50 und 75 Jahren. Deshalb setzt das kantonale Mammographie-Screening-Programm bei dieser Altersgruppe an.
2006 wurde dieses Geschäft erstmals angestossen. 2018 wurde eine weitere (Durchsetzungs-) Motion durch Grossrätinnen aller Fraktionen eingegeben. Für die FDP hatte sich Dr. Martina Sigg als Motionärin eingesetzt. Nun endlich stehen wir vor der Umsetzung des Programmes.
Bessere Heilungschancen, schonendere Therapiemöglichkeiten und eine höhere Überlebenschance
Beim Mammographie-Screening-Programm handelt es sich nicht um eine Präventivmassnahme, sondern um die systematische Früherkennung. Die wissenschaftliche Evidenz für Früherkennungsprogramme bei Brustkrebs gilt gemäss nationalem Krebsprogramm für die Schweiz als gesichert. Im Kanton Aargau ist der Brustkrebs mit 450 bis 500 Fällen die häufigste Form von Krebs bei Frauen. Eine frühzeitige Erkennung bedeutet für die betroffenen Frauen höhere Heilungschancen, schonendere Therapiemöglichkeiten und eine höhere Überlebenschance. Das kantonale Mammographie-Screening-Programm schafft eine Chancengleichheit, unabhängig von sozioökonomischen Status und Risikofaktoren.
Früherkennung ist wesentlich günstiger als Behandlung
Die FDP begrüsst, dass in der Ausarbeitung des Programms auf die Qualität wert gelegt wurde. Diese ist wichtig, um Fehldiagnosen und damit einhergehende Nachfolgeuntersuche zu minimieren. Vereinzelte Stimmen kritisieren die Kosten für das Programm. Dabei wird ausgeblendet, dass die Behandlungskosten bei einer Diagnose im Stadium 4 mit rund 415‘000 Franken beinahe drei Mal so hoch ausfallen als bei einer Diagnose im Stadium 1.
Für die FDP-Fraktion ist es wichtig, dass die Frauen in unserem Kanton mit der Umsetzung des vorliegenden Mammographie-Screening-Programmes dieselbe Vorsorge zuteil wird, wie dies bereits in 13 anderen Kantonen der Fall ist.
In den letzten Wochen sorgten die ansteigenden Asylzahlen für zahlreiche Schlagzeilen. In einem Vorstoss wollte die FDP-Fraktion in einer Interpellation deshalb wissen, wie die Situation im Kanton Aargau aussieht.
Es darf nie mehr vorkommen, dass Schweizerinnen und Schweizer und hier lebende und arbeitende Ausländerinnen und Ausländer ihre Wohnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden verlassen müssen.
Kein zweiter Fall Windisch
Einen zweiten Fall «Windisch» darf es nicht mehr geben. Der Regierungsrat räumt im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation Fehler ein. Der Regierungsrat sagt aber auch, dass er in solchen Fällen künftig die "notwendigen Abklärungen umfassender vornehmen und unter Umständen auf eine Anmietung verzichten" werde. Der Regierungsrat sagt damit im Umkehrschluss, dass künftig "unter Umständen" wieder eine bewohnte Liegenschaft in eine Asylunterkunft umfunktioniert werden könnte. Das ist nicht akzeptabel. Das gefährdet den sozialen Frieden in unserem Land.
Negative Asylentscheide konsequent vollziehen
Dies führt zu einer weiteren Frage an den Regierungsrat, welche in Erfahrung bringen wollte, wie der Vollzug von negativen Asylentscheiden forciert wird. Die Antwort des Regierungsrates ist ernüchternd. So scheitern Rückführungen in Heimatländer trotz vorhandener Reisedokumente offenbar am "massiven Widerstand der betroffenen Personen", wie der Regierungsrat schreibt. Zudem seien die meisten ausreisepflichtigen Personen nicht bereit, die negativen Asyl- und Wegweiseentscheidungen zu akzeptieren.
Keine Kapitulation vor abgewiesenen Asylsuchenden
Die Beantwortung der Interpellation als Ganzes ist nicht zufriedenstellend. Einerseits deshalb, weil der Kanton einen zweiten Fall Windisch nicht per se ausschliesst und andererseits, weil negative Asylentscheide nicht konsequent vollzogen werden und der gesetzliche Spielraum nicht ausgeschöpft wird. Es ist inakzeptabel, dass der Regierungsrat vor dem Widerstand von rechtmässig abgewiesenen Asylsuchenden kapituliert. Wie ist so etwas möglich? Was wäre, wenn jemand seine Steuern nicht bezahlt – aus Widerstand gegen den Fiskus?
Noch einen Monat bis zum Wahltag Jetzt für die FDP mobilisieren!
Am 22. Oktober 2023 wird das eidgenössische Parlament neu gewählt. Die verbleibenden 30 Tage gilt es, bestmöglich für die Mobilisierung von FDP-Wählerinnen und Wählern zu nutzen.
Eine Übersicht über unsere Aargauer Kandidierenden ist unter www.unseraargau.ch aufgeschaltet
Was können Sie persönlich tun?
1) Unterstützen Sie Ihre Orts- oder Bezirkspartei oder Kandidierende bei den Wahlkampfaktivitäten. Gerne vermittelt Ihnen die Geschäftsstelle der Kantonalpartei bei Bedarf die Kontaktadressen (kurzes Mail an info@fdp-ag.ch genügt).
2) Beziehen Sie Flyer der FDP-Nationalratslisten und Ständerat Thierry Burkart oder Ständerats-Wahlplakate kostenlos bei der Geschäftsstelle und bringen Sie diese in Umlauf. Auch hier reicht eine kurze Nachricht an die Geschäftsstelle: info@fdp-ag.ch.
3) Die Wahlcouverts treffen in den nächsten Tagen in den Haushalten ein. Wählen Sie Thierry Burkart als Ständerat und eine Nationalratsliste der FDP (Listengruppe 3: Listen 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f) und panaschieren Sie nicht mit Kandiderenden anderer Listen (höchstens innerhalb der Listengruppe 3). Zusätzlich mobilisieren Sie bitte Ihr Umfeld, dasselbe zu tun.
Jede Stimme zählt und ist wichtig!
Vorankündigung: Wahlfeier am 22. Oktober in Aarau Am Wahlsonntag, 22. Oktober 2023 lädt die FDP Aargau alle Mitglieder und Sympathisanten gerne zur Wahlfeier ein. Diese findet ab 17:00 Uhr im Restaurant Einstein statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Aktuelle Vorstösse aus der FDP-Fraktion
Mehr Transparenz bei der Kriminalstatistik Motionvon Grossrat Dr. Adrian Schoop
Die Anzahl der Straftaten stieg im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um satte 26 Prozent an. Im Vorstoss fordere ich den Regierungsrat auf, mehr Informationen zu den aufgeklärten Straftaten bekannt zu geben. Insbesondere sollte aufgeschlüsselt werden, ob bestimmte Nationalitäten mit einem spezifischen Aufenthaltsstatus für den markanten Anstieg der Kriminalität verantwortlich sind. Dies sollte einen ressourcenschonenden Einsatz von präventiven und repressiven Massnahmen ermöglichen.
Cybersicherheit im Aargau: es besteht dringender Handlungsbedarf Motionvon Grossrat Yannick Berner
Angesichts jüngster Cyberbedrohungen und Sicherheitslücken wird der Regierungsrat aufgefordert, die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen für eine Beteiligung am Nationalen Testinstitut für Cybersicherheit (NTC). Angriffe auf CH Media und Xplain, bei dem auch Daten des Kantons entwendet wurden, verdeutlichen den Handlungsbedarf. Das NTC ermöglicht eine unabhängige Sicherheitsüberprüfung und bietet eine Chance, die kantonale Datensicherheit zu stärken.
Was unternimmt der Regierungsrat gegen Fachärztemangel? Interpellationvon Grossrat Dr. Bernhard Scholl und Grossrätin Sabina Freiermuth
Im Kanton Aargau herrscht Mangel an Haus- und Fachärzten. Onkologie- und Dermatologie-Praxen kämpfen, mit Nachwuchsproblemen. Ausländische Ärzte/-innen, die schon hier als Angestellte arbeiten, würden gerne eine Praxis übernehmen oder eröffnen. Art. 37 Abs. 1 KVG verlangt jedoch eine Fachausbildung von mindestens drei Jahren an einer schweizerischen Bildungsstätte. Dies führt dazu, dass diese Ärzte/-innen keine Praxis übernehmen können.
Welche Bedeutung misst der Regierungsrat dem Paul Scherrer Institut bei? Interpellation von Grossrätin Sabina Freiermuth und Grossrat Dr. Bernhard Scholl Mit dem Paul Scherrer Institut (PSI) beherbergt der Kanton Aargau ein Institut des ETH Bereichs und das schweizweit grösste Forschungsinstitut für Natur- und Ingenieurwissenschaften. Das PSI geniesst weltweite Anerkennung und stärkt damit die Standortattraktivität des Kantons Aargau. In Zusammenhang mit der Vernehmlassung der BFI-Botschaft 2025-28 und einer sich wandelnden Finanzierungsstrategie des Bundes möchten wir gerne erfahren, in welcher Form sich der Regierungsrat für das PSI einsetzt.
Düstere Konjunkturaussichten – was tut der Kanton Aargau? Interpellationvon Grossrat Yannick Berner
Für 2023 wird eine Abschwächung der Schweizer Konjunktur prognostiziert. Die Aussichten sind düster: Die Auftragslage stagniert, Exportfirmen leiden unter dem starken Franken, die Produktivität ist rückläufig und das Einkommen pro Arbeitskraft sinkt. Der Kanton Aargau, ein bedeutender Wirtschaftsstandort der Schweiz, muss nun optimale Rahmenbedingungen schaffen. Der Regierungsrat soll zur Entwicklung Stellung nehmen. Schwimmunterricht an Aargauer Schulen Interpellationvon Grossrat Dr. Titus Meier und weiteren Ratsmitgliedern
Gemäss dem neuen Lehrplan ist Schwimmen ein verpflichtender Bestandteil in allen drei Zyklen der Volksschule. Ein wichtiger Meilenstein im zweiten Zyklus (Mittelstufe) ist das Bestehen des Wassersicherheitschecks. Die Voraussetzungen für Schwimmunterricht in den Gemeinden sind unterschiedlich und stellen einige Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Trotzdem ist auf der Oberstufe immer wieder festzustellen, dass längst nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Schwimmunterricht bekommen hatten. Übertritt Volksschule an Kantonsschulen Interpellationvon Grossrat Dr. Titus Meier
In diesem Sommer sind die ersten Lernenden in die Kantonsschulen eingetreten, die nach dem neuen Lehrplan unterrichtet worden sind. Wie aus Kreisen der Kantonsschullehrer zu vernehmen ist, unterscheiden sich die Leistungen der Lernenden stark und zwar deutlich stärker als in den Vorjahren. Mit einer Interpellation werden dem Regierungsrat Fragen dazu gestellt in der Erwartung, um den Handlungsbedarf abschätzen zu können. Gerade mit Blick auf die Eröffnung weiterer Kantonsschulen ist es wichtig, dass die Schnittstellen zwischen der Volksschule und den Kantonsschulen geklärt sind.
Ratsgeflüster Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
"Do e Rappe, döt e Rappe, ged e schöni Zipfelchappe": Bei der Debatte um einen Vorstoss der SVP-Fraktion, die vom Regierungsrat zusätzliche Berichte über Sparbemühungen verlangte, zitierte EVP-Grossrat Urs Plüss ein Bonmot von SVP-Alt-Bundesrat Ueli Maurer. Als er das zweite Mal auf die Kopfbedeckung zu sprechen kam, nannte Plüss sie "Zipfelkapfe" (sic!). Möglicherweise ein Freudscher Versprecher im Sinn eines Querverweises an die in Finanzsachen federführenden Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen KAPF? Die Frage blieb unbeantwortet. Die Diskussion um den SVP-Vorstoss wurde indes hitzig fortgeführt. Obwohl sich eigentlich alle Fraktionen ausser der SVP selbst einig waren, dass mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) die Steuerungsmöglichkeiten für den Grossen Rat vorhanden sind und es keine weiteren Papiere braucht, trieb die Debatte ihre ideologischen Blüten. Robert Obrist, Fraktionspräsident der Grünen, zog in gewohnter Manier gegen die aus seiner Sicht ruinösen Steuergesetzrevisionen vom Leder. Sekundiert wurde er von SP-Grossrätin und Mathematik-Dozentin Carol Demarmels, die gegen die angeblichen Steuerausfälle und dem daraus resultierenden Loch in der Staatskasse Zeter und Mordio schrie. Und die Moral von der Geschicht: Der SVP-Vorstoss wurde deutlich versenkt und Daniel Schudel, Leiter des Kantonalen Steueramtes, zeigte am anschliessenden Lunch der grossrätlichen Gewerbegruppe mit konkreten Zahlen auf, dass die letzte Steuergesetzrevision greift und die Steuereinnahmen dank der dynamischen Effekte steigen, nicht sinken. Quod erat demonstrandum.
Traditionsgemäss übergibt der amtierende Grossratspräsident für eine Halbtagessitzung den Ratsvorsitz an die Vizepräsidentin 1. Lukas Pfisterer tat dies am vergangen Dienstag, seine Stellvertreterin Mirjam Kosch führte durch die Nachmittagssitzung. Lukas Pfisterer kündigte an, er werde die Sitzung im Livestream mitverfolgen. Was der Präsident bei seiner Ankündigung am Vormittag (aus diplomatischen Gründen?) nicht erwähnte, war der Umstand, dass er ursprünglich am Nachmittag eine Delegation des Kantonsrates Zürich empfangen und als Gastgeber betreuen sollte. Die Zürcher sagten wegen terminlicher Unpässlichkeit vieler Delegationsmitglieder den Besuch jedoch ab. Da runzelt manch ein Ratsmitglied die Stirn. Was ist der Sinn von gegenseitigen Besuchen der Ratsleitungen, wenn sie offenkundig bei den Zürcher Kolleginnen und Kollegen eine derart untergeordnete Rolle in der Terminplanung spielen?
Den Hinweis des Grossratspräsidenten betreffend Livestream nahm Rolf Haller (EDU) nach der Mittagspause wieder auf. Als Präsident der Justizkommission war er der erste Votant an der Nachmittagssitzung und begrüsste nebst den im Ratssaal Anwesenden auch in absentia "Herr Grossratspräsident am Fernseher".